07.04.2019
Medienmitteilung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR und humanrights.ch
Ein bedeutender Teil der gemeldeten Fälle rassistischer Diskriminierung finden wie im Vorjahr am Arbeitsplatz und im Bildungsbereich statt. Dies zeigt der Auswertungsbericht des Beratungsnetzes für Rassismusopfer für das Jahr 2018. Die am häufigsten geschilderten Formen von rassistischer Diskriminierung waren Beschimpfungen und Benachteiligungen. Das häufigste Tatmotiv war das generelle Motiv der Ausländerfeindlichkeit/Fremdenfeindlichkeit, gefolgt vom Rassismus gegen Schwarze. Auch die Muslimfeindlichkeit und die Feindlichkeit gegen Menschen aus dem arabischen Raum bleiben auf hohem Niveau.
Der Arbeitsplatz ist dem langjährigen Trend entsprechend auch im Berichtsjahr 2018 mit 58 Beratungsfällen der am stärksten betroffene Lebensbereich. Von Anti-Schwarze-Rassismus am Arbeitsplatz berichtet etwa Herr L.:
Der Schwarze Brasilianer verlor seine neue Arbeitsstelle in einem Reinigungsunternehmen, weil eine wichtige Kundin seines neuen Arbeitgebers sich weigerte, dass Schwarze Menschen in ihrem Unternehmen für Reinigungsarbeiten eingesetzt werden. Die Möglichkeiten dagegen vorzugehen waren beschränkt, da nicht der direkte Arbeitgeber, sondern die Kundin die rechtlich relevante Diskriminierung ausübte. Herr L. reichte schlussendlich eine Strafanzeige wegen Verstosses gegen Artikel 261bis des StGB ein, was jedoch nichts daran ändern konnte, dass er seine neue Stelle verloren hatte.
An zweiter Stelle folgt der Bildungsbereich mit insgesamt 38 Beratungsfällen. In diese Kategorie fallen Vorfälle in der ausserschulischen Kinderbetreuung, in der obligatorischen Schule sowie in der tertiären Bildung und in Weiterbildungen. Am stärksten betroffen war die obligatorische Schule mit 29 Nennungen.
Nach dem generellen Motiv der Ausländerfeindlichkeit / Fremdenfeindlichkeit ist Rassismus gegen Schwarze mit 96 Nennungen das am häufigsten genannte Diskriminierungsmotiv. Danach folgt Muslimfeindlichkeit mit 44 Nennungen und die verwandte Kategorie der Feindlichkeit gegen Menschen aus dem arabischen Raum mit 24 Fällen. In jedem dritten Beratungsfall stellten die Beratungsstellen eine Mehrfachdiskriminierung fest: Mehrere Diskriminierungsformen überkreuzen sich, wirken zusammen und ergeben eine spezifische Diskriminierungserfahrung. Am häufigsten wurde ein Zusammenwirken rassistischer Diskriminierung mit Diskriminierung aufgrund des Rechtsstatus und des Geschlechts genannt.
Im aktuellen Bericht wurden 278 Beratungsfälle zu rassistischer Diskriminierung ausgewertet. Diese wurden von den 24 Beratungsstellen aus allen Regionen der Schweiz zusammengetragen, die Mitglied im Beratungsnetz sind. Der Bericht erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige statistische Erfassung und Auswertung aller Fälle rassistischer Diskriminierung in der Schweiz. Vielmehr bietet er einen Überblick über die Anliegen, mit denen die Mitgliedstellen des Beratungsnetzes in ihrer täglichen Arbeit konfrontiert sind. Im Bericht spiegeln sich die hohe Qualität und die Vielfalt in der Beratungsarbeit der Beratungsstellen. Neben allgemeiner Auskunft, psychosozialer Unterstützung oder Rechtsberatung für die betroffenen Personen leisten die Beratungsstellen auch einen wichtigen Beitrag zur Konfliktbewältigung.
Der Jahresbericht «Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis 2018» kann auf Deutsch, Französisch und Italienisch unter www.network-racism.ch heruntergeladen und bestellt werden bei: Beratungsnetz für Rassismusopfer, beratungsnetz@humanrights.ch.