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Rechte von Staatenlosen: Empfehlungen an die Schweiz

22.11.2017

Am 9. November 2017 wurde die Menschenrechtslage in der Schweiz zum dritten Mal im Rahmen des Universal Periodic Review (UPR) durch den UNO-Menschenrechtsrat überprüft. Humanrights.ch hatte im Vorfeld dieser Überprüfung zusammen mit dem Institute on Statelessness and Inclusion, dem Europäischen Netzwerk zu Staatenlosigkeit und der Terre des hommes Foundation einen Bericht zur Situation von staatenlosen Personen in der Schweiz eingereicht. Der Bericht wollte die Schweiz daran erinnern, dass sie ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber staatenlosen Personen nachkommen soll.

Lobbying bei den Staaten

Vor der Session des Menschenrechtsrates im November hat sich humanrights.ch gezielt an Delegationen anderer Staaten gewendet, die in der Vergangenheit bereits Empfehlungen zu Staatenlosigkeit abgegeben hatten. Diese wurden aufgefordert, das Thema der Staatenlosigkeit auch gegenüber der Schweiz aufzubringen. Im Vordergrund standen dabei drei Empfehlungen, die mit Blick auf die aktuelle Situation in der Schweiz am dringendsten und strategisch am besten erschienen: die Ratifikation des UN-Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961, die Formalisierung eines Anerkennungsverfahrens und die Schaffung von Massnahmen, die das Recht von Kindern auf eine Staatsangehörigkeit schützen.

Positives Resultat

Der gezielte Einsatz war erfolgreich. Anlässlich der Überprüfung der Schweiz haben drei Staaten Empfehlungen zu Staatenlosigkeit abgegeben. Côte d’Ivoire hat empfohlen das Übereinkommen von 1961 zu ratifizieren. Das gleiche hat auch Panama in seiner Empfehlung gefordert. Panama rief die Schweiz zusätzlich auf, Massnahmen zu schaffen um sicherstellen zu können, dass Kinder, die sonst staatenlos wären, bei der Geburt registriert werden. Die Empfehlung von Ungarn verlangt schliesslich, dass die Schweiz ein formelles, faires, effektives und für alle zugängliches Anerkennungsverfahren für staatenlose Personen einführt, unabhängig von deren Rechtsstatus in der Schweiz. Ausserdem solle die Schweiz sicherstellen, dass die innerstaatliche Definition von Staatenlosigkeit vollständig mit der Definition in dem UN-Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 übereinstimmt.

Die Schweiz hat im Anschluss an die Verhandlung bekannt gegeben, dass sie von den Empfehlungen von Côte d’Ivoire und Panama Notiz nimmt. Im Klartext heisst dies, dass diese Empfehlungen von der Schweiz abgelehnt wurden, im Gegensatz zur Empfehlung von Ungarn,  die sie angenommen hat.

Aussichten

Die akzeptierte Empfehlung ist für die weiteren Bemühungen zum Schutz von staatenlosen Personen in der Schweiz von grosser Bedeutung. Die Einführung eines spezialgesetzlichen, fairen, effektiven und zugänglichen Anerkennungsverfahrens, aber auch die Anpassung der Definition von Staatenlosigkeit in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von 1954 würden die Situation von Staatenlosen in der Schweiz deutlich verbessern.

Humanrights.ch wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Schweiz die Empfehlungen auch tatsächlich umsetzt und das Bewusstsein für die Problematik der Staatenlosigkeit in der Schweiz weiter geschärft wird.

Dokumentation

Vgl. Empfehlungen Nr. 6.121 (akzeptiert) sowie 8.13 und 8.14 (abgelehnt) im folgenden Dokument: