31.10.2006
Die Asylrekurskommission (ARK) hat in einem Grundsatzentscheid erstmals aufgrund frauenspezifischer Fluchtgründe in Verbindung mit nichtstaatlicher Verfolgung Asyl gewährt. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Äthiopierin, die vor einem Mann flüchtete, der sie mit 16 Jahren entführt und vergewaltigt hatte sowie sie schliesslich zur Heirat zwingen wollte. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe begrüsste in einer ersten Reaktion die «fortschrittliche Auslegung des Flüchtlingsbegriffs».
Der äthiopische Staat habe den Schutz der von Zwangsverheiratung bedrohten Frauen bisher nicht gewährleisten können, schreibt die ARK in ihrem Urteil. So war bis vor kurzem die Entführung und Vergewaltigung zwecks Heirat nicht einmal strafbar. Im vorliegenden Falle wäre die Frau in ihrer Heimat vor weiteren Übergriffen nicht sicher. In Äthiopien gehören Entführungen und Vergewaltigungen von Frauen zum Alltag; 70 Prozent aller Eheschliessungen würden so zu stande kommen, heisst es.
Mit diesem Entscheid erhalten asylsuchende Frauen, welche aus gesellschaftlich legitimierten privaten Gewaltverhältnissen geflüchtet sind, im schweizerischen Asylverfahren erstmals reelle Chancen auf eine Anerkennung ihrer Fluchtgründe.
Häusliche Gewalt als Ausweisungshindernis
In einem Gutachten von Prof. Markus Schefer wird untersucht, ob drohende häusliche Gewalt im Sinne von Art. 3 EMRK (Schutz vor Folter) als Ausweisungshindernis gelten kann. Da der Staat auch Schutz vor Übergriffen von Privatpersonen bieten muss, kann bei einer entsprechenden Intensität der Misshandlungen der Artikel 3 der Menschenrechtskonvention herangezogen werden.
- Schutz vor Zwangsheirat
«Der Bund», 27. Oktober 2006 (pdf, 2 S:) - Asylrekurskommission anerkennt geschlechtsspezifische Verfolgung
Medienmitteilung der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 26. Oktober 2006 (online nicht mehr verfügbar) - Frauenspezifische Verfolgung in Äthiopien (online nicht mehr verfügbar)
Medienmitteilung der ARK vom 26. Oktober 2006 (pdf, 1 S.) - ARK-Grundsatzentscheid
ARK, 9. Oktober 2006 - Drohende häusliche Gewalt als Hindernis der Ausweisung
Gutachten von Prof. Markus Schefer, 17. August 2006 (pdf, 34 S.)