04.10.2017
Das Eidg. Departement für auswärtige Angelgeneheiten EDA hat erstmals eine Strategie zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte von Frauen verabschiedet. Ziel soll es sein, Aspekte der Gleichstellung in allen Arbeitsbereichen der Aussenpolitik miteinzubeziehen.
Die Strategie orientiert sich an der Agenda 2030 zur nachhaltigen Entwicklung und umfasst sechs strategische Ziele in den Bereichen Wirtschaft, politische Partizipation, geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle Gesundheit und Arbeitsbedingungen im EDA. Zu jedem Hauptziel werden Schwerpunkte der Intervention mit konkreten aussenpolitischen Handlungszielen aufgelistet, die in Zukunft regelmässig überprüft werden sollen. Schliesslich enthält die Publikation Beispiele, welche die einzelnen Teilaspekte veranschaulichen.
Handlungsgrundsätze
Am Anfang des Strategiepapiers, nach der Einordnung in den internationalen Referenzrahmen und der Darlegung von globalen Herausforderungen, stehen vier Leitprinzipien, die offenbar die Funktion erfüllen, der Strategie als Ganzer den Rücken zu stärken. Es wird argumentiert, dass die Umsetzung der Gleichstellung und die Durchsetzung von Frauenrechten Grundstein eines soliden Wirtschaftswachstums darstellen und einen entscheidenden Beitrag für einen stabilen, globalen Frieden leisten. Betont wird sodann die Bedeutsamkeit des Einbezugs von Männern und Jungen sowie der Kohärenz der schweizerischen Aussenpolitik im Bereich der Geschlechtergleichstellung und der Frauenrechte.
Ziel 1: Stärkung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit
Die Schweiz nimmt sich vor, die ökonomische Chancengleichheit von Frauen voranzutreiben. Verwirklicht werden soll dies u.a. durch die Unterstützung von Projekten zur Verwirklichung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Rahmen der Entwicklungspolitik.
Ziel 2: Stärkung der politischen Partizipation
Die Schweiz möchte dafür sorgen, dass Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens und insbesondere an der Priorisierung der politischen Themensetzung teilnehmen können. Eine Massnahme zur Verwirklichung dieses Ziels ist die Unterstützung von internationalen Initiativen, welche die Beteiligung von Frauen an politischen Entscheidprozessen erhöhen möchten.
Ziel 3: Vorgehen gegen geschlechtsspezifische Gewalt
Die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen im öffentlichen wie privaten Bereich soll durch ein gezieltes Engagement der Schweiz vorangetrieben werden. Ein Schwerpunktthema ist die Bekämpfung der sexuellen und geschlechtsspezifischen Gewalt in Krisensituationen im Bereich der humanitären Hilfe. Zudem bekämpft die Schweiz die Straflosigkeit von Gewaltverbrechen gegen Frauen und setzt sich für einen besseren Zugang zur Justiz ein.
Ziel 4: Förderung der reproduktiven Rechte und der sexuellen Gesundheit
Als wichtige Grundlage für die Selbstbestimmung von Frauen nimmt sich die Schweiz die Stärkung von reproduktiven und sexuellen Rechten vor. Sie unterstützt die Erarbeitung von Gesundheitspolitiken, die sich am Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung orientieren. Die Schweiz engagiert sich im Rahmen internationaler Organisationen für eine adäquate Gesundheitsversorgung in Bezug auf Reproduktion und Sexualität.
Ziel 5: Etablierung der Geschlechtergleichstellung als Querschnittsthema auf bilateraler und multilateraler Ebene
Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass in allen zwischenstaatlichen Prozessen, an denen sie teilnimmt, Fragen der Geschlechtergleichstellung und der Frauenrechte systematisch integriert werden. Im Rahmen der UNO soll dieses Ziel durch das Einbringen einer «starken Sprache» zu Frauenrechten in Resolutionen und Erklärungen sowie die Organisation von Veranstaltungen verwirklicht werden.
Ziel 6: Gewährleistung der Chancengleichheit im EDA
Das EDA möchte als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen und verfolgt entsprechend eine eigene «Politik Chancengleichheit EDA 2010–2020». Sie umfasst neben der Etablierung einer inklusiven Kultur auch Massnahmen, die eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter auf allen Hierarchieebenen anstreben.
Umsetzung
Die Umsetzung soll u.a. durch eine intensivierte Zusammenarbeit mit privaten Akteuren, insbesondere aus der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft, erfolgen. Zudem sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EDA zur Verwirklichung der Ziele beitragen. Dafür sollen Konsultationsprozesse und Koordinationsmechanismen gestärkt und alle Bereiche mit ausreichend finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden. Als unterstützende Massnahmen dienen Schulungen und Sensibilisierungsprojekte. Die Evaluation der Strategie ist für die Jahre 2018 und 2020 geplant.
Dokumentation
- EDA Strategie zu Geschlechtergleichstellung und Frauenrechten
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA (pdf, 17 S.) - Neue EDA-Strategie: Die Schweiz bekräftigt ihr Engagement für Geschlechtergleichstellung und Frauenrechte
Medienmitteilung des EDA vom 8. September 2017 - Chancengleichheit und globale Gender-/Frauenfragen
Informationen der Sektion auf der Website des EDA - Betriebliche Chancengleichheit EDA
Workplace Policy auf der Website des EDA