22.06.2011
Empfehlung
- Garantieren, dass die Aufenthaltsbewilligung Opfern von häuslicher Gewalt nur im Rahmen eines Verfahrens entzogen werden kann, in welchem die Zumutbarkeit des Entzugs der Aufenthaltsbewilligung für die betroffenen Frauen und deren Kinder sorgfältig abgeklärt wurde.
Von der NGO-Koalition geforderte Massnahmen
- Transparenz schaffen: Genaue Bestandesaufnahme in allen Kantonen.
- Nachdruck: Bei säumigen Kantonen intervenieren.
Stand der Dinge
Trotz verbesserter Rechtslage ist die Rechtsanwendung durch die kantonalen Migrationsbehörden laut zwei Studien aus dem Jahre 2011 uneinheitlich, oft sehr restriktiv und teilweise willkürlich. Für den Sommer 2011 angekündigte Weisungen des Bundesamts für Migration an die Kantone versprechen eine Besserung der Lage.
- Häusliche Gewalt und Migrantinnen
Kurzfassung eines Berichts der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht SBAA - Häusliche Gewalt: Doppelt schwierige Lage für Ausländerinnen
Artikel vom 9. Juni 2011 - Aufenthaltsgenehmigung für Opfer häuslicher Gewalt
Artikel auf Humanrights.ch vom September 2007
Zwischenfazit im Juni 2011
Die Empfehlung kann als teilweise erfüllt gelten.