04.05.2022
Mit dem neuen Bundesgesetz über Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) sollen die präventiven Kompetenzen des Bundesamtes für Polizei massiv ausgebaut werden. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Begriffe und polizeilichen Handlungsspielräume gefährden die Grund- und Menschenrechte der Schweizer Bevölkerung.
Im Folgenden bietet humanrights.ch einen chronologischen Überblick über die wichtigsten Etappen der Erarbeitung des Bundesgesetzes über Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus.
4. Mai 2022 – PMT tritt in Kraft
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 beschlossen, das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) auf den 1. Juni 2022 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig verabschiedete er die Verordnung über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, welche die Umsetzung der präventiv-polizeilichen Massnahmen im PMT konkretisiert.
24. November 2021 – Der Hausarrest aus kinderrechtlicher Sicht
Cognitio, das studentische Forum für Recht und Gesellschaft, veröffentlicht einen Beitrag von Vivien Altwegg zur Vereinbarkeit des Hausarrests im Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) mit den kinderrechtlichen Garantien im Freiheitsentzug. Um gewisse kinderrechtliche Bedenken gänzlich zu eliminieren, scheint eine partielle Gesetzesrevision des PMT unausweichlich.
14. Oktober 2021 – Vernehmlassung abgeschlossen
Die öffentliche Vernehmlassung zur Verordnung zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus VPMT ist abgeschlossen. Eine NGO-Koalition kritisiert in ihrer Vernehmlassungseingabe, dass der Bundesrat der Polizei auf Verordnungsstufe Mittel zur Kontrolle und Überwachung mutmasslicher «Gefährder*innen» zur Verfügung stellen will, die über das bereits grundrechtsfeindliche Polizeimassnahmen-Gesetz (PMT) hinausgehen.
12. Oktober 2021 – Parlamentarische Initiativen zur Bekämpfung von Terrorismus
Eine Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N) erachtet es als angezeigt, das juristische Instrumentarium des Polizeimassnahmen-Gesetzes (PMT) mit einer «Gesicherte Unterbringung von staatsgefährdenden Personen» zu verstärken (20.465). Darüber hinaus lehnt die Kommissionsmehrheit es ab, die Terrorismusdefinition im PMT mit dem Kriterium der «Gewaltanwendung» zu präzisieren (21.455).
23. Juni 2021 – Vernehmlassung für PMT-Verordnung eröffnet
Nach der Annahme des Polizeimassnahmen-Gesetzes soll die Umsetzung der vorgesehenen präventiv-polizeilichen Massnahmen in einer Verordnung (VPMT) konkretisiert werden. Erste Bestimmungen zu Polizeikooperationen und verdeckter Fahndung sollen bereits im Herbst in Kraft gesetzt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 zur entsprechenden Verordnung die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis am 14. Oktober 2021.
13. Juni 2021 – PMT angenommen
Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) wird von der Stimmbevölkerung mit 56,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die NGO-Koalition gegen das Polizeimassnahmen-Gesetz kündigt an, dessen Umsetzung wachsam zu verfolgen.
10. Juni 2021 - OMCT warnt vor dem Polizeigesetz
Die Weltorganisation gegen Folter OMCT und die Mitglieder ihrer Internationalen Arbeitsgruppe zu Folter und Terrorismus warnen die Schweiz vor dem Polizeimassnahmen-Gesetz. Es würde eine rechtliche Grauzone schaffen, in welcher sich die Schweizer Polizei auf Erkenntnisse ausländischer Behörden stützen könnte, ohne garantieren zu können, dass diese nicht durch Folter erlangt wurden. Damit würde international verbotenen Praktiken de facto einen Gütesiegel verpasst.
20.-25. Mai 2021 – Serie von Abstimmungsbeschwerden
In den Kantonen Tessin, Zürich, Luzern, Obwalden, Bern, Thurgau und Genf wurden Abstimmungsbeschwerden gegen das Referendum zum Polizeimassnahmen-Gesetz eingereicht. Hauptkritikpunkte sind Fehlinformationen im Abstimmungsbüchlein und die Reproduktion dieser Aussagen durch Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Abstimmungskampf. Über das Referendum soll am 13. Juni abgestimmt werden.
12. Mai 2021 – Gravierende verfahrensrechtliche Mängel
Dr. iur. Markus Mohler veröffentlicht auf sui generis seinen dritten und letzten Beitrag zum Polizeimassnahmen-Gesetz. Er thematisiert darin Verfahrensfragen und den Nachweis, dass die PMT-Massnahmen keine terroristisch motivierte Gewaltstraftat verhindern könnten, was seinerseits eine Verletzung der staatlichen Schutzpflicht bedeutet (Art. 2 Abs.1/10 Abs. 2 BV und Art. 2 EMRK).
27. April 2021 – Weitere Publikationen zur den Risiken des PMT
Der Think Tank foraus - Forum Aussenpolitik veröffentlicht eine Publikation, welche die Auswirkungen des Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus PMT auf die Schweizer Aussenpolitik analysiert. Am selben Tag veröffentlicht Markus Mohler – ehemaliger Lehrbeauftragter an den Universitäten Basel und St. Gallen – eine zweite Publikation auf sui generis zum PMT. Die Umschreibung «terroristische Aktivität» und damit «terroristischer Gefährder» (Art. 23e BWIS) entspreche in Bezug auf die Normbestimmtheit weder der Bundesverfassung noch der Europäischen Menschenrechtskovention und würde mit anderen völkerrechtlichen Definitionen ebenso wenig übereinstimmen.
23. April 2021 – Verfassungsgrundlage und Verfahrensrecht
In einem Beitrag auf sui generis kommt Patrice Martin Zumsteg – Dozent für öffentliches Recht an der ZHAW School of Management and Law – zum Schluss, dass dem Bund für den Erlass der Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten im Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus PMT eine hinreichende verfassungsrechtliche Grundlage fehlt. Hinzu komme, dass die geplanten Massnahmen einen weiten und wenig präzisen Anwendungsbereich haben, gleichzeitig aber präventive und erhebliche Grundrechtseingriffe ermöglichten.
13. April 2021 – Lancierung der Abstimmungskampagne
Am 13. April 2021 startet der Abstimmungskampf zum neuen Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus PMT, über welches die Stimmbevölkerung am 13. Juni per Referendum abstimmt. Im Vorfeld der bundesrätlichen Pressekonferenz lanciert das Referendumskomitee in einer Medienkonferenz seine Abstimmungskampagne NEIN zum Willkürparagraph! Ebenso beteiligt ist die NGO-Koalition, welche sich gegen das Polizeigesetz engagiert. Einen Tag später steigt auch Operation Libero mit einer Kampagne in den Abstimmungskampf gegen das PMT ein.
25. März 2021 – NGO-Koalition gegen das PMT
Eine breite Koalition von Schweizer Nichtregierungsorganisationen lanciert den Abstimmungskampf gegen das Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus PMT. Die Organisationen warnen vor Polizei-Willkür und einer Gefährdung des Rechtsstaats.
4. März 2021 – Fehlende Verfassungsgrundlage?
In einem Beitrag auf sui generis kommt Markus Mohler – ehemaliger Lehrbeauftragter an den Universitäten Basel und St. Gallen – zum Schluss, dass dem Bund zum Erlass des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus die verfassungsmässige Kompetenz fehlt: «Der Erlass polizeigesetzlicher Bestimmungen zur Verhütung von Straftaten durch operationelle Realakte als Eingriffe in die Bewegungsfreiheit liegt in der Verantwortung der Kantone».
2. März 2021 – Referendum kommt offiziell zustande
Am 2. März 2021 erklärt die Bundeskanzlei das Referendum gegen das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus als offiziell Zustandegekommen. Zur Abstimmung kommt die Vorlage am 13. Juni 2021.
14. Januar 2021 – Referendum wird eingereicht
Das Komitee «NEIN zur Präventivstrafe» überreichte der Bundeskanzlei am 14. Januar 2021 insgesamt 87'800 Unterschriften für das Referendum gegen das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Für dasselbe Anliegen wurden von der Bürgerbewegung «Freunde der Verfassung» 55'000 Unterschriften eingereicht.
7. Oktober 2020 – Jungparteien ergreifen Referendum
Unter dem Slogan «NEIN zum Terrorgesetz - JA zum Rechtsstaat!» ergreifen die Jungen Grünen, die Juso, die Jungen Grünliberalen und die Piratenpartei gemeinsam das Referendum gegen das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Das Komitee «NEIN zur Präventivstrafe» krisiert, das Gesetz greife unverhältnismässig schwer in die Grundrechte und die Freiheit jede*r Einzelne*n ein.
25. September 2020 – PMT wird angenommen!
Mit 112 zu 84 Stimmen bei 0 Enthaltungen und 33 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen nimmt das Parlament das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus an und gibt der Polizei diverse präventive Massnahmen gegen sogenannte terroristische Gefährder*innen in die Hand.
24. September 2020 – Offener Brief von universitären Rechtsexpert*innen
Kurz vor der Schlussabstimmung im Parlament äussern Schweizer Rechtsexpert*innen scharfe Kritik an den geplanten «Polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus». In einem offenen Brief an die Parlamentarier*innen warnen über sechzig universitäre Rechtsexpert*innen von allen Schweizer Universitäten vor dem grossen Willkürpotential der Gesetzesvorlage.
11. September 2020 – Die UNO setzt nach
Diverse Expert*innen der UNO kritisieren erneut den Gesetzesentwurf über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Die Vorlage verstosse gegen die Menschenrechte und schaffe weltweit einen gefährlichen Präzedenzfall für die Unterdrückung politischer Opposition.
8. September 2020 – Massnahmen im Ständerat unbestritten
Nachdem der Nationalrat an der Gesetzesvorlage über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus nur noch redaktionelle Änderungen vorgenommen hat, stimmt ihr auch der Ständerat bei der zweiten Beratung ohne Diskussion zu. Der Entwurf ist bereit zur Schlussabstimmung. Hingegen lehnt die kleine Kammer eine Motion aus dem Nationalrat ab, welche die Inhaftierung und gegebenenfalls die Ausweisung von Personen verlangte, die zu Terror aufrufen, diesen unterstützen oder finanzieren. Das Anliegen ist mit dem Entscheid des Ständerats vom Tisch.
19. Juni 2020 – Die grosse Kammer stimmt den präventiven Massnahmen zu
Der Nationalrat nimmt das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus mit 111 zu 86 Stimmen an. Die von der vorberatenden Kommission beantragte Präventivhaft lehnt die Mehrheit im Nationalrat hingegen ab, da sich diese Massnahme nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vertrage.
26. Mai 2020 – Scharfe kritik von der UNO
Fünf Sonderberichtserstatter*innen der UNO wenden sich in einem Schreiben an die Schweizer Gesetzgebenden. Sie warnen vor dem geplanten Gesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Die Anwendung dieses Gesetzes könne zu erheblichen Verletzungen der Grund- und Menschenrechte führen. Weiter kritisieren auch ein Mitglied und der ehemalige Präsident des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes die Gesetzesvorlage, weil sie Zwangsmassnahmen gegen Minderjährige vorsieht.
19. Mai 2020 – Nationalratskommission für verstärkte Vorlage
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) empfiehlt die Vorlage des Bundesrates über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus zur Annahme. Verschärfend beantragt die Kommission, das Instrument der präventiven Haft einzuführen.
13. Mai 2020 – Kritik aus dem Europarat
Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, schreibt einen Brief an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N). Sie kritisiert das vorgesehene Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und fordert die Gesetzgebenden in der Schweiz dazu auf, den Entwurf auf seine Übereinstimmung mit den Menschenrechten zu überprüfen.
9. März 2020 – Entscheidung im Ständerat
Der Ständerat winkt die Gesetzesvorlage durch, spricht sich jedoch gegen die vorgeschlagenen Verschärfungen der vorberatenden Kommission aus. Der Rat folgt dem Bundesrat, der für den Hausarrest eine Maximaldauer von neun Monaten vorgeschlagen hatte. Weiter sollen Betroffene nicht nur aus medizinischen Gründen eine Liegenschaft verlassen dürfen, sondern auch für Ausnahmen für Erwerbs- und Bildungszwecke, die Ausübung der Glaubensfreiheit oder die Wahrnehmung von familiären Verpflichtungen. Hingegegen lehnte der Ständerat einen Antrag ab, der für die polizeilichen Massnahmen ein Mindestalter von 18 Jahren vorsah.
17. Februar 2020 – Die Kommission bleibt auf hartem Kurs
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beschliesst bis auf eine Ausnahme an ihren ursprünglichen Anträgen festzuhalten. Neu sollen, abgesehen vom Hausarrest, die vorgesehenen polizeilichen Massnahmen jedoch auf sechs Monate begrenzt werden und lediglich einmal verlängert werden können.
9. Dezember 2019 – Im Parlament: Rückweisung durch den Ständerat
Der Ständerat spricht sich in der Wintersession mit einer Mehrheit von 34 zu 10 Stimmen für eine eingereichte Rückweisungsmotion von Ständerat Zanetti Roberto aus. Die Motion verlangt eine erneute Diskussion der Gesetzesvorlage in der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates. Dies unter Einholung eines Mitberichtes durch die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen.
8. November 2019 – Reaktion der Zivilgesellschaft
Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz kritisiert in einer Medienmitteilung die Annahme und Verschärfung der Gesetzesvorlage durch die vorberatende Kommisson des Ständerates vehement. Sie fordert eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat sowie die Wahrung der Grund- und Menschenrechte.
8. November 2019 – Detailberatung: Verschärfung der Gesetzesvorlage
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beantragt einstimmig, die Gesetzesvorlage des Bundesrates anzunehmen. Darüber hinaus bringt sie Verschärfungen an: präventive Massnahmen sollen mittels Verfügung mehrmals verlängert, Ausnahmen vom Hausarrest nur aus medizinischen Gründen bewilligt und zur Überwachung sollen elektronisch erhobene Daten bis zu einem Jahr aufbewahrt werden können.
30. Oktober 2019 – Die Zivilgesellschaft tritt an die Öffentlichkeit
Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz veröffentlicht eine Stellungnahme und fordert die Gesetzgebenden in einer Medienmitteilung dazu auf, von den präventiv-polizeilichen Massnahmen abzusehen. Der Zivilgesellschaft gingen die der Polizei eingräumten Handlungsspielräume zu weit. Die Massnahmen und die angesetzten Altersgrenzen stellten massive Grundrechtseingriffe dar und verletzten die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz.
11. Oktober 2019 – Zustimmung der vorberatenden Kommission
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt einstimmig, auf die Vorlage des Bundesrates über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus einzutreten. Vor dem Eintretensentscheid hörte die Kommission eine Vertretung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) sowie Expert/innen, nicht jedoch Gegner/innen der Gesetzesvorlage, an.
4. April 2019 – Rechtsgutachten zum Umgang mit gefährlichen Personen
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement veröffentlichen ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Professor Dr. Andreas Donatsch, welches die Gesetzesvorlage kritisch begutachtet.
22. Mai 2019 – Verabschiedung Gesetzesentwurf
Der Bundesrat verabschiedet den definitiven Entwurf und die Botschaft zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT). In der Vorlage finden die kritischen Stellungnahmen diverser NGO, Universitäten und des Schweizerischen Anwaltverbandes wenig Berücksichtigung.
28. März 2018 – Ende der Vernehmlassung
Das Vernehmlassungsverfahren endet. Insgesamt gehen 59 Vernehmlassungsantworten ein: neben allen 26 Kantonen, 7 Parteien und 2 Dachverbändern reichen 22 verschiedenen Organisationen und Institutionen ihre kritischen Stellungnahmen ein, so unter anderem auch humanrights.ch. Der Bundesrat veröffentlicht im Sommer 2018 einen Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung.
8. Dezember 2017 – Vorentwurf und Vernehmlassung
Der Bundesrat veröffentlicht seinen Vorentwurf zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Er legt dazu einen erläuternden Bericht vor und beauftragt das EJPD ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Es werden 86 Vernehmlassungsadressat/innen zur Teilnahme eingeladen.
04. Dezember 2017 - NAP
Bund und Kantone verabschieden einen Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) mit 26 präventiven Massnahmen.
18. September 2015 – Strategie zur Terrorismusbekämpfung
Der Bundesrat verabschiedet die von der Kerngruppe Sicherheit des Bundes (KGSi) erarbeitete Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung.