Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Publiziert: 30.03.2025 / Geändert: 25.03.2025

Die Menschenrechtserklärung der UNO von 1948 (auf Englisch: Universal Declaration of Human Rights) ist das wohl bekannteste Menschenrechtsdokument und stellt gleichzeitig auch den Grundstein für den internationalen Menschenrechtsschutz dar. 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) schreibt Freiheitsrechte und Sozialrechte fest, die den Menschen um ihrer Würde willen zukommen sollen. In 30 Artikeln werden Garantien zum Schutz der menschlichen Person, Verfahrensrechte, Freiheitsrechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert. Diese Rechte sollten für alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität gelten, denn – so heisst es im ersten Artikel – alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Der Durchbruch

Bis zum Zweiten Weltkrieg waren Menschenrechte und der Schutz der Menschenrechte fast ausschliesslich Angelegenheit jedes einzelnen Staates. Dies bedeutete, dass die Menschenrechte nur galten, insofern sie als sogenannte «Grundrechte» in der Verfassung des betreffenden Landes verankert waren. Jeder Staat hatte die souveräne Macht darüber, Grundrechte zu missachten oder ausser Kraft zu setzen. Der nationalsozialistische Terror und die Schrecken des Zweiten Weltkrieges führten jedoch zu einer Wende.

Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der UNO die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). 48 Staaten stimmten für die Erklärung, 8 enthielten sich der Stimme. Vorangegangen war ein zweijähriger Diskussionsprozess in der UNO-Menschenrechtskommission. Diese war gerade erst gegründet worden und bestand aus Vertreter*innen von 18 Staaten, die unter dem Vorsitz der US-Amerikanerin Eleanor Roosevelt tagten. Zum einen flossen historische Menschenrechtserklärungen (französische Revolution) und bereits bestehende Grundrechtskataloge von westlichen Staaten in die AEMR ein. Zum andern erfolgten aber auch neue Akzentsetzungen, vor allem im Bereich der Sozialrechte. 

Geltung

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist zwar kein juristisch verbindliches Dokument, doch hat sie politisch und moralisch ein sehr grosses Gewicht. Einigen Garantien der AEMR, wie zum Beispiel dem Folterverbot, kommt heute ein gewohnheitsrechtlicher Charakter zu. Ein internationales Gewohnheitsrecht ist ein ungeschriebenes Recht, das dennoch von allen Staaten rechtlich anerkannt wird. Die AEMR hat zudem die rechtlich verbindlichen UNO-Menschenrechtskonventionen inhaltlich sehr stark geprägt.

Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

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