Die Schweiz hat den UNO-Pakt II über bürgerliche und politische Rechte im Juni 1992 ratifiziert und unterbreitet seither dem UNO-Menschenrechtsausschuss regelmässig Berichte zur Umsetzung des Pakts. Die Kompetenz des Ausschusses, Individualbeschwerden entgegenzunehmen, hat die Schweiz hingegen bis anhin nicht anerkannt. Der Ausschuss hat sich in den letzten Jahren unter anderem mit Fragen der Polizeigewalt, der Ausschaffung von abgewiesenen Asylsuchenden und anderer Migrant*innen, der Situation von Menschen im Freiheitsentzug, den Rechten von Minderheiten und der Gewalt gegen Frauen und Kinder auseinandergesetzt.