Die Überwachung der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vom 10. Dezember 1984 ist gemäss Artikel 17 einem Ausschuss von 10 unabhängigen Expert/innen übertragen. Der Ausschuss gegen Folter (Committee against Torture – CAT) trifft sich zweimal jährlich für drei Wochen in Genf.
Seine Aufgabe besteht in der Prüfung der Staatenberichte der Vertragsstaaten (der Erstbericht wird ein Jahr nach Inkrafttreten fällig, danach alle 4 Jahre). Sodann entscheidet er über Individualbeschwerden gegen jene Staaten, welche das Individualbeschwerdeverfahren von Artikel 22 anerkannt haben.
Der Antifolterausschuss publiziert regelmässig sogenannte Allgemeine Bemerkungen (General Comments), in welchen er einzelne Bestimmungen der Konvention auslegt. Die Liste aller Allgemeinen Bemerkungen befindet sich auf der Website des Ausschusses.
UNO-Unteraussschuss zur Verhütung von Folter
Der UNO-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (Subcommittee on Prevention of Torture SPT) wurde infolge des Fakultativprotokolls der UNO-Antifolterkonvention (OPCAT) gebildet. Dieses Fakultativprotokoll verlangt gemäss Artikel 2 Absatz 1 einen Unterausschuss zur Ergänzung des Kontrollmechanismus der UNO-Antifolterkonvention.
Der UNO-Unterausschuss zur Verhütung von Folter, welcher 2007 seine Arbeit aufnahm, setzt sich aus 25 unabhängigen Expert*innen zusammen und hat vor allem eine beratende und beobachtende Funktion. Zu seiner wichtigsten Aufgabe gehören regelmässige Besuche in den Vertragsstaaten des Fakultativprotokolls (OPCAT), bei welchen er verschiedene Einrichtungen des Freiheitsentzugs besichtigt. So etwa Polizeistationen, Gefängnisse, Untersuchungshaftanstalten, Ausschaffungsgefängnisse oder geschlossene Psychiatrien. Die Delegierten des UNO-Unterausschusses haben während der Besuche das Recht, sich an diesen Orten frei zu bewegen und mit jeglichen Personen ohne Zeugen Gespräche zu führen. Durch die Besuche sollen die Bedingungen für Menschen im Freiheitsentzug, ihr tägliches Leben, ihre Behandlung, aber auch relevante rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen untersucht werden. Nach dem Besuch verfasst der UNO-Unterausschuss einen Bericht mit Empfehlungen für den jeweiligen Staat. Er versteht sich dabei nicht als Ankläger, sondern erhofft sich daraus einen fortlaufenden Dialog mit den zuständigen nationalen Behörden. Das Ziel des Fakultativprotokolls (OPCAT) bzw. des Unterausschusses ist es, den Schutz vor Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung in den Einrichtungen des Freiheitsentzugs durch regelmässige Besuche unabhängiger internationaler und nationaler Stellen zu stärken.