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Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedigkommission)

25.10.2016

Die Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als Venedig-Kommission, wurde im Mai 1990 von 18 Europaratsmitgliedern ins Leben gerufen. Die Kommission ist ein Expertengremium und unterstützt mit Beratung und dem Erarbeiten von Expertisen und Studien die Demokratisierung und die Verbreitung von Grund- und Menschenrechten in ihren Mitgliedsstaaten. Zudem nimmt sie eine beratende Funktion gegenüber Organen des Europarats oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war.

Mandat

Eine Hauptaufgabe der Venedig-Kommission besteht darin, den Mitgliedstaaten behilflich zu sein, ihre Rechtsordnungen in den Aspekten Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit mit den internationalen Standards des Europarats und der UNO verträglich asuzugestalten.

Das Fundament der Arbeit der Kommission sind die Prinzipien der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit als Grundprinzipien des europäischen Verfassungserbes. Demnach liegt der Fokus ihrer Arbeit in folgenden Themenbereichen: Demokratische Institutionen und Grundrechte, Verfassungsrecht und allgemeines Recht sowie Wahlen, Referenden und politische Parteien. In diesen Themenbereichen erarbeitet die Kommission Rechtsgutachten, Amicus-Curiae-Schriftsätze, Studien und Richtlinien. Des Weiteren pflegt die Kommission eine enge Zusammenarbeit mit dem OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR).

Innerhalb des Spektrums der Grund- und Menschenrechte hat sich die Venedig-Kommission u.a. näher mit der Koalitionsfreiheit, dem Diskriminierungsverbot, der Versammlungsfreiheit, der Meinungsäusserungsfreiheit sowie der Gewissens- und Religionsfreiheit auseinandergesetzt, sei es in Form von Rechtsgutachten oder von allgemeinen Richtlinien mit Empfehlungscharakter.

Die Venedig-Kommission setzt sich zudem für die Schaffung von Ombudsstellen ein und anerkennt deren Bedeutung für die Gewährleistung der Menschenrechte. Damit eine Ombudsstelle sich für die Wahrung der Menschenrechte einsetzen kann, braucht sie ein breites Mandat und die Befugnis, auch aus eigener Initiative Untersuchungen einzuleiten. Zudem sollte die Ombudsstelle eine solide rechtliche Grundlage besitzen, damit ihre Unabhängigkeit, Effektivität und Unparteilichkeit garantiert werden kann.

Zusammensetzung

Die Kommission setzt sich heute aus ca. 150 Experten/-innen von 61 Mitgliedstaaten (den 46 Mitgliedern des Europarates sowie 15 weiteren Staaten), eines assoziierten Mitgliedsstaates, fünf Staaten mit Beobachterstatus sowie vier Akteuren mit einem Spezialstatus zusammen. Zudem nehmen Vertreter/innen der Europäischen Kommission sowie das ODIHR an den jährlichen Vollversammlungen teil.

Die einzelnen Kommissionsmitglieder werden von den Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt. Jedoch sind die Kommissionsmitglieder unabhängig und vertreten nicht ihre jeweiligen Herkunftsländer. Es handelt sich dabei um Universitätsprofessoren/-innen in internationalem Recht, Richter/-innen von obersten Gerichtsinstanzen oder Verfassungsgerichten, Mitgliedern nationaler Parlamente sowie einige Chefbeamte. Unterstützt werden die Kommissionsmitglieder bei ihrer Arbeit durch das Sekretariat.

Das ständige Sekretariat der Venedig-Kommission hat seinen Sitz in Strassburg am Hauptsitz des Europarates. Die Vollversammlung wird in der Scuola Grande di San Giovanni Evangelista in Venedig vier Mal jährlich abgehalten (März, Juni, Oktober und Dezember).

Arbeitsweise

Wenn ein Mitgliedstaat der Kommission oder ein Organ des Europarats der Venedig-Kommission eine Rechtsfrage in Bezug auf einen Verfassungs- oder Gesetzestext stellt, bildet die Kommission eine Arbeitsgruppe. Diese verfasst den Entwurf für ein Rechtsgutachten, nimmt Rücksprache mit Behörden und Vertretern/-innen der Zivilgesellschaft im betreffenden Land und legt dann den definitiven Entwurf dem Plenum der Kommission zur Verabschiedung vor. Ein genehmigtes Rechtsgutachten wird den zuständigen Behörden unterbreitet und auf der Website der Kommission veröffentlicht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zudem die Möglichkeit, rechtsvergleichende Amicus-Curiae-Schriftsätze von der Kommission zu beantragen.