21.09.2023
Im Januar 2023 wurde beim Zuger Kantonsgericht eine Klage gegen den Schweizer Zementkonzern Holcim eingereicht. Die Klägerschaft besteht aus vier Bewohner*innen der Insel Pari, nordöstlich der indonesischen Hauptstadt Jakarta. Inspiriert durch den RWE-Fall argumentieren sie, dass die durch den Klimawandel verursachten Überschwemmungen ihre Lebensgrundlage bedrohen. Sie fordern, dass Holcim für einen Teil der Schäden, welche durch die Folgen des Klimawandels auf der Insel entstanden sind, finanziell aufkommt. Der Fall ist eine Premiere: Erstmals muss sich in der Schweiz ein Konzern für seine Rolle beim Klimawandel verantworten.
Die unterschiedlichsten Veränderungen auf der Erde sind auf den Klimawandel zurückzuführen. Eine der Folgen ist der Anstieg des Meeresspiegels und das vermehrte Auftreten von Stürmen. Diese Kombination wird bereits heute für Bewohner*innen von tiefgelegenen Inseln problematisch, da vermehrt Überschwemmungen auftreten und heftige Schäden anrichten können. So auch auf der Insel Pari in Indonesien. Bereits heute hat die Insel durch den steigenden Meeresspiegel und das Erodieren der Küste 11% seiner Fläche verloren. Ausserdem wurde die Insel in den letzten Jahren bei Stürmen regelmässig überschwemmt, was negative Auswirkungen auf das Einkommen der Inselbewohner*innen hat. Es wurde zwangsläufig damit begonnen, sich mit baulichen Massnahmen gegen weitere Überschwemmungen zu schützen.
Massgeblich für den Klimawandel verantwortlich sind nicht Menschen wie die Bevölkerung der Insel Pari, sondern vor allem Akteure aus dem Globalen Norden, darunter Rohstoffkonzerne wie Holcim. Neben der Tatsache, dass die Zementbranche aktuell mehr CO2 emittiert als beispielsweise die Flugbranche, ist Holcim allein historisch gesehen für 0.42% der globalen CO2-Emissionen seit Beginn der Industrialisierung verantwortlich. Zum Vergleich: die Schweiz hat im selben Zeitraum weniger als halb so viele Treibhausgase emittiert. Ausserdem würden die Reduktionsziele des Konzerns bei weitem nicht ausreichen, um die im Pariser Klimaabkommen vereinbarte 1.5°C-Erwärmungsgrenze einzuhalten. Deshalb verlangen die Inselbewohner*innen von Holcim, Verantwortung zu übernehmen.
Im Juli 2022 haben die vier Kläger*innen im Namen der Insel und mit Unterstützung der Hilfsorganisation HEKS, der indonesischen Umweltorganisation Walhi und des Europäischen Zentrums für Verfassungs- und Menschenrechte ECCHR ein rechtliches Verfahren gegen Holcim eingereicht. Der erste juristische Schritt hierfür ist ein Schlichtungsverfahren beim Friedensrichteramt in Zug. Die Klägerschaft fordert von Holcim erstens einen anteilsgerechten Schadenersatz, um für die durch die Überschwemmungen verursachten Schäden aufzukommen. Zweitens fordern sie eine Reduktion der CO2-Emissionen von Holcim um 43% bis 2030 und um 69% bis 2040, gemessen am Ausstoss im Jahr 2019. Dies setzt stärkere Reduktionsmassnahmen voraus als die von Holcim in seiner Klimastrategie vorgesehenen. Drittens soll Holcim einen finanziellen Beitrag an die Anpassungsmassnahmen der Insel Pari leisten. Die Kläger*innen machten eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte geltend und stützten sich dabei auf Artikel 28ff. (Handlungsmöglichkeiten bei Verletzung der Persönlichkeit) des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB. Durch den Anstieg des Meeresspiegels und die immer häufigere und stärkere Überschwemmung ihrer Insel werden die Bewohner*innen in ihrem Recht auf Leben, ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit und ihrem wirtschaftlichen Fortkommen beeinträchtigt. Die Forderungen nach Schadenersatz und Genugtuung stützen sich auf Art. 41 (Wiedergutmachung für widerrechtlich zugefügten Schaden) des Obligationenrechts OR.
Dass das Schlichtungsverfahren zu keiner Einigung führte, wurde im Oktober 2022 bekannt gegeben. Der geforderte Gesamtbetrag der Klägerschaft von Holcim beträgt 14'700 CHF, welcher Schadenersatz für bereits entstandene und künftige Schäden, Massnahmen zum Schutz vor den Fluten sowie eine Genugtuung von 1000 CHF pro Kläger*in beinhaltet. Holcim war nicht bereit, darauf einzugehen, und weist die Forderungen zurück. Es wird vermutet, dass auch deshalb (noch) keine Einigung erzielt werden konnte, weil ein allfälliges Schuldeingeständnis von Seiten des Konzerns eine Klagewelle lostreten könnte. Die Klägerschaft hat 3 Monate Zeit, um eine Zivilklage einzureichen.
Am 30. Januar 2023 haben die vier Kläger*innen der Insel Pari beim Kantonsgericht in Zug eine Zivilklage gegen Holcim eingereicht. Sie machen noch einmal konkret eine Persönlichkeitsverletzung durch den übermässigen CO2-Ausstoss des Konzerns geltend. In einem solchen Präzedenzfall wird ein langes Verfahren erwartet, so Nina Burri, die die Klägerschaft von Seiten HEKS juristisch unterstützt. Holcim weist die Forderungen zurück. Klimaschutz habe für das Unternehmen höchste Priorität und stehe im Mittelpunkt seiner Strategie. Ausserdem seien Gerichtsverfahren, die sich auf einzelne Firmen konzentrieren, kein wirksamer Mechanismus, um die globale Komplexität des Klimaschutzes zu bewältigen.
humanrights.ch greift den Fall auf, weil er strategisch richtig platziert ist und ein Urteil in der Schweiz internationale Strahlkraft haben wird. Ausserdem sind sowohl die Ursachen wie auch die Folgen des Klimawandels global verteilt, wodurch auch die Treibhausgasemissionen eines Schweizer Konzerns für die konkreten Auswirkungen auf der Insel Pari mitverantwortlich sind. Diesen Zusammenhang gilt es im Rahmen dieser Klage anzuerkennen und einen Präzedenzfall zu schaffen.
kontakt
Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin
marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr