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OECD-Leitsätze für transnationale Unternehmen 

28.09.2018

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen stellen Empfehlungen der Regierungen der 35 OECD-Mitgliedstaaten an die TNCs dar, welche von deren Hoheitsgebiet aus agieren. Die Leitsätze sind am 25. Mai 2011 durch den OECD-Rat auf Ministerebene zum vierten Mal revidiert worden. Die vorletzte Revision hatte im Jahr 2000 stattgefunden.

Neben den 35 OECD-Ländern (darunter die Schweiz) haben sich 12 weitere Staaten (Ägypten, Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Jordanien, Kolumbien, Lettland, Litauen, Marokko, Peru, Rumänien und Tunesien) den OECD-Leitsätzen angeschlossen (Stand 18.07.2016).

Die Leitsätze legen Grundsätze und Massstäbe für ein verantwortungsvolles und dem geltenden Recht entsprechendes unternehmerisches Verhalten fest. Mit den Leitsätzen sollen vor allem Menschenrechte, grundsätzliche Arbeitsrechte, Schutz der Konsumenten/-innen und der Umwelt verbessert und die Korruption bekämpft werden.

Die Befolgung der Grundsätze ist den Unternehmen freigestellt; die Mitgliedstaaten sollen deren Einhaltung im eigenen Staatsgebiet fördern. Die Leitsätze sind Bestandteil der OECD-Erklärung über internationale Investitionen und multinationale Unternehmen.

Mit der Revision von 2011 sind die Leitsätze der OECD um ein Kapitel zum Thema Menschenrechte angereichert worden. In Anlehnung an die Arbeiten von John Ruggie, dem UNO-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und Wirtschaft, fordern die Leitsätze multinationale Unternehmen und ihre Tochterfirmen auf, die Menschenrechte bei allen Operationen und Geschäftsbeziehungen zu respektieren. Diese Verpflichtung erstreckt sich im Prinzip auch auf Lieferanten und Vertragsunternehmen. Zudem halten die Leitsätze nun fest, dass die Firmen die nötigen Schritte unternehmen müssen, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen.

Nationale Kontaktpunkte

Alle Teilnehmerländer der OECD-Leitsätze sind dazu verpflichtet, Nationale Kontaktpunkte (NKP) einzurichten. Diese Stellen haben die Aufgabe, die Leitsätze bekannt zu machen, ihre Einhaltung zu fördern , Informationen zu sammeln und an verschiedene Akteure weiterzuleiten, mit anderen NKP zusammenzuarbeiten und jährliche Berichte über die nationale Ebene herauszugeben.

Der nationale Kontaktpunkt der Schweiz ist beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) angegliedert. Gemäss Angaben des SECOs hat jede Person und Organisation das Recht, den NKP über Verletzungen der Leitsätze durch Unternehmen zu informieren. Die Zustellung einer solchen Information muss in dem Land erfolgen, in welchem die Verletzung stattgefunden hat. Sollte das betroffene Land den Leitsätzen nicht zugestimmt haben, kann die NKP in dem Land kontaktiert werden, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat.

Schwachstellen

Da die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen rechtlich nicht verbindliche Verhaltensempfehlungen darstellen, bestehen viele Schwachstellen. Zwar kann das transnationale Unternehmen bei einem Verstoss gegen die Leitsätze mittels «naming and shaming» von Seiten der nationalen Kontaktstellen seinen guten Ruf riskieren, was für diejenigen Konzerne von Bedeutung ist, die einen solchen «guten Namen» auch tatsächlich haben. Nachteilig ist ausserdem, dass sich die Leitsätze nur auf Unternehmen aus den Unterzeichnerstaaten beziehen; entsprechend sind Unternehmen z.B. aus vielen asiatischen Ländern ausgenommen.

Positiv sind die Leitsätze insofern zu werten, als neben Unternehmensverbänden und Gewerkschaften auch NGOs beteiligt sind, z.B. was den Beschwerdemechanismus betrifft.
Zwecks internationalem Austausch und um auf OECD-Ebene mehr Einfluss zu gewinnen, haben NGOs 2003 das internationale Netzwerk OECD-Watch gegründet. Ziel von OECD-Watch ist es insbesondere, NGO-Positionen in die OECD einzubringen.

  • oecd.watch
    Internationales Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen

Praxisnaher Leitfaden des SECO

Im Februar 2017 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO einen «Leitfaden zur betrieblichen Anwendung» der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen herausgegeben. Darin unterstreicht das SECO, dass es ihm wichtig sei, Unternehmen bei der Umsetzung der OECD- Leitsätze und der Grundsätze des UN Global Compact zu unterstützen. Es hat zu diesem Zwecke eine Reihe von Hinweisen und praktischen Beispielen sowie einen Selbsttest für Unternehmen zusammengestellt.

Im Leitfaden argumentiert das SECO, dass es für Unternehmen von Nutzen sei, ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Zum Beispiel würden so Unternehmen von einer höheren Glaubwürdigkeit im CSR-Bereich profitieren, negative Medienberichte vermeiden und Energie- und Betriebskosten senken.

Des Weiteren werden die einzelnen Leitsätze der OECD kurz beschrieben und Beispiele dazu präsentiert. Unternehmen sollen beispielsweise eine offene Informationspolitik pflegen, indem sie regelmässig über ihre Geschäftspraktiken und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt informieren. Als Beispiel wird der jährliche Bericht «Nestlé in Society» herangezogen. Der Nahrungsmittelkonzern Nestlé berichtet darin jährlich über seine Bemühungen im gesellschaftlichen und ökologischen Bereich.

Der Leitfaden enthält auch einen rudimentären Selbsttest zur Überprüfung der Unternehmenspolitik im Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung. Dieser soll aber nur einen Einstieg in die Thematik bieten und keine genaue Überprüfung ersetzen.

Der Wert des Leitfadens liegt darin, die OECD - Leitsätze gut verständlich zu erklären und mit Beispielen zu untermauern.

Im Mai 2018 haben die ZHAW School of Management and Law, dsa Center for Corporate Responsibility Fachhochschule Nordwestschweiz, Institut für Unternehmensführung und öbu – Der Verband für nachhaltiges Wirtschaften eine Studie zur Beteutung und dem Stellenwert der OECD-Leitsätze für multinationale Unernahmen in der Schweiz publiziert. Die Studie zeigt auf, dass die Leitsätze in der Schweiz sehr selten angewandt werden. Die Autoren/-innen führen dies massgeblich auf die fehlende Bekanntheit der Leitsätze zurück.

OECD-Anleitung zur Sorgfaltsprüfung für Unternehmen

Um die Umsetzung der Leitsätze zu fördern, hat die OECD am 31. Mai 2018 eine Anleitung zur Sorgfaltsprüfung für Unternehmen herausgegeben. Darin werden die Empfehlungen zur Sorgfaltsprüfung erklärt und praktische Ratschläge zur Umsetzung der erteilt. 

Der Hauptteil der Broschüre besteht aus Fragen und Antworten zur Sorgfaltsprüfung. Die Antworten werden anhand von Praxisbeispielen illustriert.  

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