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UNO-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung

Seit die Schweiz November 1994 das internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung ratifiziert hat, erstattet sie dem UNO-Antirassismusausschuss regelmässig über dessen Umsetzung Bericht. Dabei kommen regelmässig Themen wie der Zugang zum Recht für ausländische Staatsangehörige, die Situation von ethninschen Minderheiten sowie rassistische Äusserungen im Rahmen von politischen Kampagnen zur Sprache. Da die Schweiz auch das Zusatzprotokoll zur Antirassismuskonvention unterzeichnet hat, können seit Juni 2003 auch Individualbeschwerden gegen die Schweiz beim Ausschuss eingereicht werden.