25.05.2005
Das Verbot der Folter galt lange als Konsens zwischen westlich geprägten Gesellschaften und als Indiz schlechthin für eine nach rechtsstaatlichen Prinzipien organisierte Gesellschaft. Spätestens seit der internationale Terrorismus zunehmend als Bedrohung empfunden wird, befolgen einige westliche Staaten diesen Grundsatz jedoch immer weniger: Die USA haben in Guantanamo und Abu Ghraib Verdächtige gefoltert - zudem war aus Regierungs- oder Intellektuellenkreisen des öfteren die Meinung zu vernehmen, Folter sei in Extremfällen zu befürworten. Jüngst vertraten zwei Rechtsprofessoren aus Australien die Ansicht, moderate Foltermethoden seien zulässig (siehe NZZ-Artikel vom 20. Mai 2005).
Doch für die Absolutheit des Folterverbots sprechen rechtliche und ethische Argumente. Dies zeigen die Überlegungen von Marcel Niggli und Tornike Keshelava vom Lehrstuhl für Strafrecht der Universität Fribourg und von Wolfgang Lienemann, Ethikprofessor und Direktor des Instituts für systematische Theologie an der Universität Bern. Sie stimmen in ihren Einschätzungen mit früheren Beiträgen der Menschenrechtsexperten Walter Kälin und Heiner Bielefeldt überein. In seinem neuesten Essay argumentiert Heiner Bielefeldt mit dem absoluten Schutz der Menschenwürde, der niemals mit Folter vereinbar ist.
- Menschenwürde und Folterverbot
Essay, Heiner Bielefeldt, März 2007 (pdf, 24 S.) - Ein Markstein des Rechtsstaates gerät ins Wanken (pdf, 4 S.)
Artikel von Marcel Niggli und Tornike Keshelava in der NZZ vom
23. April 2005 - Gnade an den Grenzen des Rechts (pdf, 7 S.)
Artikel von Wolfgang Lienemann in der NZZ vom 23. April 2005 - Abu Ghraib und das Verbot der Folter. Individuen und Staaten sind zur Verantwortung zu ziehen (pdf, 4 S.)
Artikel von Walter Kälin in der «Neuen Zürcher Zeitung» NZZ vom 19. Mai 2004 - Das Folterverbot im Rechtsstaat (pdf, 11 S.)
Policy Paper von Heiner Bielefeldt, Deutsches Institut für Menschenrechte, Juni 2004 - Weitere Artikel auf humanrights.ch gegen die Relativierung des Folterverbots