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Gesetz gegen Zwangsheirat verabschiedet

28.03.2013

Die Schweiz erhält ein Gesetz, welches für Personen, die jemanden zu einer Heirat zwingen, eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft vorsieht. Dies beschlossen der National- und der Ständerat in der Frühjahres- beziehungsweise der Sommersession 2012. Die beiden Kammern sind sich einig, dass ein stärkeres Vorgehen gegen Zwangsehen in der Schweiz notwendig ist. Gegen den Willen des Bundesrates fügten die Räte ins Gesetz einen Passus ein, wonach Zwangsehen automatisch geschieden werden sollen. Damit muss ein Gericht künftig eine erzwungene Heirat auch dann aufheben, wenn die Verheirateten die Ehe weiterführen wollen.

Das neue Gesetz tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.

Zur Relevanz aus Menschenrechtssicht

Zwangsverheiratung ist wegen bekannt gewordener Einzelfälle vermehrt und zu Recht in den Fokus der politischen Aufmerksamkeit gelangt: Die Verheiratung vor allem von jungen Frauen gegen ihren Willen ist eine weitreichende Verletzung von Menschenrechten. Sie verstösst gegen das Recht auf Freiheit der Eheschliessung (Art. 23 Abs. 3 UNO-Pakt II sowie Art. 16 Abs. 1 lit b des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) und ist als sklavereiähnliche Praktik verboten. Indirekt führt Zwangsverheiratung zudem zu weiteren Menschenrechtsverletzungen, etwa bezüglich der Rechte auf sexuelle Selbstbestimmung und Bewegungsfreiheit.

Daraus ergibt sich Handlungsbedarf auf Seiten der staatlichen Behörden. Denn die betroffenen Menschen müssen vor der Verletzung ihrer Rechte durch Dritte auch in der privaten Sphäre geschützt werden. Zudem muss der Staat dafür sorgen, dass sie ihre Rechte auch wirklich wahrnehmen können. Diese Schutzpflichten schliessen Massnahmen zur Strafverfolgung ein. Ausserdem hat der Staat aus Sicht der Menschenrechte die Pflicht, Voraussetzungen zu schaffen, damit Personen, welche unter Zwang eine Ehe eingegangen sind, die Möglichkeit haben, sich aus ihrer Zwangssituation zu befreien. Diese Massnahmen müssen für alle potentiell betroffenen Personen greifen, d.h sowohl bei Zwangsverheiratungen zwischen Partnern, die sich in der Schweiz aufhalten, wie auch bei Zwangsverheiratungen aus dem Ausland in die Schweiz oder aus der Schweiz ins Ausland.

Der Massnahmenkatalog des Bundesrates

Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens im Jahre 2008 entschied sich der Bundesrat entgegen seinem ursprünglichen Vorhaben, eine spezifische Strafnorm zu Zwangsverheiratungen zu schaffen. Er erhofft sich davon insbesondere eine Signalwirkung. Es soll ein neuer Artikel 181a im Strafgesetzbuch geschaffen werden, der festhält, dass Personen, die jemanden durch Gewalt, Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung der Handlungsfreiheit zu einer Ehe nötigen, von Amtes wegen verfolgt werden.

Der Massnahmenkatalog des Bundesrates sieht zudem vor, dass sich die Zivilstandbehörden vergewissern müssen, dass die zu trauenden Personen nicht zur Ehe gezwungen wurden. Im Falle eines entsprechenden Verdachts ist der/die Zivilstandsbeamte/-in verpflichtet, dies zu melden und die Trauung zu verweigern. Neu müssten die Beamten eine Klage einreichen, wenn sie ein Paar trauen sollen, bei dem zur Zeit der Eheschliessung einer der Ehegatten das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt hat.

Vorgesehen ist ferner eine Änderung des Internationalen Privatrechts (IPRG). Hier sollen die Bestimmungen über Ehen mit Unmündigen verschärft werden. In Zukunft sollen Eheschliessungen vor dem 18. Altersjahr in der Schweiz auch bei Ausländern nicht mehr zugelassen werden, selbst wenn dies den Regeln ihres Heimatstaates entspricht. Auch die im Ausland geschlossenen Ehen mit Unmündigen sollen grundsätzlich nicht mehr toleriert werden.
 
Weitere Anpassungen sind im Gesetz über die eingetragene Partnerschaft sowie im Ausländer- und Asylgesetz vorgesehen.

Debatte im National- und Ständerat

Der Nationalrat behandelte das Geschäft als Erstrat anlässlich der Frühlingssession 2012. Zu Kontroversen führte dabei die Frage, ob Ehen mit einem minderjährigen Partner auch im Nachhinein für ungültig erklärt werden können. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass in diesem Fall eine Ehe als nichtig erklärt werden soll, ausser wenn der einst dazu gezwungene Partner sie weiterführen will. Bei einer Ehe, die mit einer minderjährigen Gattin im Ausland geschlossen wurde, sieht er eine ähnliche Handhabung vor. Das heisst, wenn die minderjährige Gattin (etwa wegen Kindern) ein überwiegendes Interesse am Weiterbestand der Ehe hat, soll diese nicht für nichtig erklärt werden. Die grosse Kammer entschied sich mit 98 zu 80 Stimmen dafür, die Regelung des Bundesrates abzusegnen.

In diesem Punkt widerspricht der Ständerat dem Nationalrat. Die kleine Kammer will, dass Zwangsehen in jedem Fall für ungültig erklärt werden, auch wenn die Betroffenen die Ehe eigentlich weiterführen möchten. Damit soll verhindert werden, dass etwa die Ehegattin durch die Familie dazu gezwungen wird, die Ehe weiterzuführen. Mit 23 zu 14 Stimmen lehnte der Ständerat die diesbezügliche Formulierung des Bundesrates ab. Den Vorschlag verabschiedeten sie bei der Gesamtabstimmung jedoch einstimmig.

Bundesrätin Sommaruga argumentierte, dass eine «Zwangsscheidung» unverhältnismässig sei und sehr stark in die verfassungsmässig geschützten Rechte der Menschen eingreife. Sie betonte, dass eine Zwangsscheidung eine Verletzung der Grundrechte darstellen könne und daher auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt werden könnte.

In der Differenzbereinigung ist der Nationalrat in diesem Punkt ungeachtet der warnenden Worte Sommarugas dem Ständerat gefolgt.

Vorschlag für ein Mindeststrafmass von vielen unterstützt

In der Debatte um die Massnahmen gegen die Zwangsheirat im Nationalrat zeigte sich, dass es einigen Politiker/innen nicht nur um den Schutz von Betroffenen geht. Ein Minderheitenantrag für ein obligatorisches Strafminimum von zwei Jahren wurde vom Urheber (Ruedi Lustenberger, CVP/LU) damit begründet, dass Delinquenten nach einer Verurteilung die Schweiz verlassen müssten, wenn dereinst die Ausschaffungs-Initiative umgesetzt werde. Dieser Vorschlag wurde vom Nationalrat relativ knapp abgelehnt mit 86 gegen 95 Stimmen.

Vergessen ging dabei, dass eine entsprechende Regel nicht nur die Folge hat, dass verurteilte ausländische Eltern aus der Schweiz ausgewiesen werden können. Es liegt auf der Hand, dass Opfer sich kaum an den Staat wenden werden, wenn der Familie dadurch die Ausschaffung droht. Betroffenen wäre also kaum geholfen und sie würden durch eine solche Regelung dazu gedrängt, eine Zwangsheirat in Kauf zu nehmen. Mehr als symbolischen Charakter hätte damit die gesamte Vorlage nicht. Ungeachtet der Niederlage im Nationalrat während der Debatte über die Zwangverheiratung halten diese Kreise an ihrer Forderung fest: Ein CVP-Vertreter hat Anfang März 2012 eine Motion eingereicht, die genau diesen Punkt nochmals aufgreift.

Kommentar von humanrights.ch vom 12. März 2012

Offenbar vergessen politische Kreise allzu schnell, worin das Ziel einer Vorlage liegt, wenn es um Migrationsthemen geht. Sie haben in erster Linie die Ausschaffung und nicht die Integration der jungen Ausländergeneration im Auge.

Die Schritte des Bundesrates sind demgegenüber in weiten Teilen zu begrüssen. Es bleibt in Erinnerung zu rufen, dass aus Sicht der Menschenrechte insbesondere eine Pflicht der Behörden besteht, sinnvolle Präventionsmassnahmen und Beratungsangebote bereitzustellen. Mit der Annahme der Motion Tschümperlin besteht hierfür nun auch ein entsprechender politischer Druck. Ausserdem bestehen in der verabschiedeten Vorlage einige Gesetzeslücken, welche im Parlament noch verbessert werden können. Für einen ausreichenden Schutz junger Opfer ohne Schweizer Pass ist es wichtig, dass diese ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz nicht bereits nach sechs Monaten verlieren, wenn sie von ihren Familien während den Ferien im Ausland verheiratet werden. Sinnvoll wäre hier eine Regelung, wie sie Deutschland Mitte April 2011 in diesem Bereich beschlossen hat (Rückkehrrecht für 10 Jahre).

Dokumentation

Vorgeschichte

Der Bundesrat hatte sich im Oktober 2009 zur Vernehmlassung über die Massnahmen gegen Zwangsheiraten geäussert und festgehalten, dass in der Vernehmlassung die gesetzlichen Massnahmen mehrheitlich begrüsst worden seien. Er erwähnte in seiner Medienmitteilung aber auch, dass es viel Detailkritik gegeben habe. Er erteilte deshalb dem EJPD den Auftrag, bis Ende 2010 eine Botschaft auszuarbeiten und dabei insbesondere eine Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes vorzusehen.

Der Bundesratsvorschlag, der 2008 in die Vernehmlassung ging, sah nämlich keine spezifische Strafnorm vor. Die Regierung wollte im Strafgesetzbuch also keine Bestimmung festschreiben, welche Zwangsheiraten ausdrücklich unter Strafe stellt. Erzwungene Heiraten seien durch den Tatbestand der Nötigung erfasst, hielt das Bundesamt für Justiz damals fest. Sie würden von Amtes wegen verfolgt und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Das EJPD hatte in seiner Medienmitteilung vom November 2008 zwar festgehalten, dass eine solche Strafnorm das Problembewusstsein in der Öffentlichkeit schärfen könnte. Es sei jedoch angesichts der sprachlichen und kulturellen Barrieren zweifelhaft, ob dieses Signal Täter und Opfer überhaupt erreichen würde.   

Motion Heberlein als Auslöser

Die nun vorgesehenen Gesetzesänderungen gehen zurück auf eine Motion von Ständerätin Trix Heberlein. Diese hatte 2006 mit einer Motion verlangt, dass der Bundesrat zu beauftragen sei, «unverzüglich alle notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen (Strafrecht, Zivilrecht, Ausländerrecht usw.) zu ergreifen und ein umfassendes Konzept zu erarbeiten, das geeignet ist, Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten zu verhindern, die Opfer wirksam zu unterstützen (Ausstiegshilfe, Identität usw.) und ihre Grundrechte zu schützen». Nachdem der Ständerat bereits in der Frühlingssession 2007 entgegen dem Antrag des Bundesrates die Motion angenommen hatte, hat ihr in der Frühlingssession 2008 auch der Nationalrat zugestimmt. Der Nationalrat beschloss auf Antrag der vorberatenden Kommission allerdings, auf die explizite Nennung der arrangierten Ehen im Motionstext zu verzichten. Dem folgte der Ständerat in der Sommersession 2008 einstimmig.

Zwischen der Behandlung des Geschäftes im Ständerat 2007 und im Nationalrat 2008 hatte der Bundesrat in Erfüllung des Postulates «Strafbarkeit von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten» der Staatspolitischen Kommission aus dem Jahr 2005 bereits einen ausführlichen Bericht zur Problematik der Zwangsehen in der Schweiz erarbeitet. Der Bundesrat wehrte sich bereits in diesem Bericht gegen die Aufnahme einer expliziten Strafnorm im Strafgesetz. Erzwungene Heiraten würden durch den Tatbestand der Nötigung bereits erfasst. 

Dokumentation

Chronologische Liste der parlamentarischen Vorstösse zum Thema Zwangsheirat:

    Humanrights.ch/MERS: Prävention statt Repression

    Der ursprüngliche Weg des Bundesrates auf eine explizite Strafnorm zu verzichtetn, war von Menschenrechtsorganisationen wie humanrights.ch und Amnesty International begrüsst worden. Enttäuscht war humanrights.ch jedoch, dass sich «die Vorschläge im Wesentlichen auf den Ausbau repressiver Massnahmen beschränken und den Opfern von Zwangsheirat letztlich wenig Unterstützung bieten.» Humanrights.ch vertrat die Meinung, dass das bestehende Recht, würde es richtig und konsequent angewendet, bereits genügend repressive Instrumente bereithält, um gegen Zwangsverheiratungen vorzugehen. Humanrights.ch betonte deshalb, dass Präventions- und Beratungsarbeit zur Verhinderung von Zwangverheiratung besonders wichtig sei. «Ziel der Revisionen sollte sein, den Opfern von Zwangsverheiratung bzw. drohender Zwangsverheiratung in jedem Fall Schutz und Hilfe zu gewährleisten. Humanrights.ch sprach sich zudem für Massnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung aus. Diese sollten unmissverständlich vermitteln, dass Zwangsverheiratungen nicht geduldet werden. Nach Ansicht von humanrights.ch müssen sich entsprechende Massnahmen – abgesehen von den betroffenen Bevölkerungsgruppen – auch an die Bildungsinstitutionen, die Vormundschaftsbehörden, die Polizei und die Zivilstandsbeamten und -beamtinnen richten.»

    Dokumentation