humanrights.ch Logo Icon

UNO-Ausschuss gegen Folter

Mit der Ratifikation des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe im Dezember 1986 hat die Schweiz die Kompetenz des UNO-Anitfolterausschusses anerkannt, Berichte der Schweiz zur Umsetzung des Übereinkommens zu prüfen und Empfehlungen zu formulieren. Die Schweiz hat zudem sowohl das Staatenbeschwerde- (nach Art. 21 CAT) als auch das Individualbeschwerdeverfahren (nach Art. 22 CAT) akzeptiert. Die meisten eingegangen Beschwerden beziehen sich auf Artikel 3 CAT, der vor Auslieferung, Ausweisung oder Abschiebung in einen Staat schützt, in dem Folter oder unmenschliche Behandlung droht.

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin deutschsprachige Redaktion / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Arbeitszeiten: Mo/Di/Fr ganzer Tag; Mi/Do Vormittag

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin deutschsprachige Redaktion / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Arbeitszeiten: Mo/Di/Fr ganzer Tag; Mi/Do Vormittag