Die Überwachung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte wird vom Menschenrechtsausschuss wahrgenommen (Human Rights Committee – CCPR), der aus 18 unabhängigen Expert/innen besteht. Er trifft sich dreimal pro Jahr für je drei Wochen in Genf oder New York. Seine Aufgabe besteht in der Prüfung der Staatenberichte der Vertragsstaaten (der Erstbericht wird ein Jahr nach Inkrafttreten fällig, danach alle 4 Jahre) sowie in der Prüfung von Individualbeschwerden gegen jene Staaten, welche das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 anerkannt haben. Der Menschenrechtsausschuss publiziert regelmässig sogenannte Allgemeine Bemerkungen (General Comments), in welchen er einzelne Bestimmungen des Pakts auslegt. Einige dieser allgemeinen Bemerkungen sind hier auf humanrights.ch ausführlich dokumentiert. Eine Liste aller Allgemeiner Bemerkungen befindet sich auf der Website des Ausschusses.
01.09.2020
Der Menschenrechtsausschuss hat am 27. Juli 2020 mit dem General Comment Nr. 37 seine Interpretation des Rechts auf friedliche Versammlungen im...
07.05.2015
Der Menschenrechtsausschuss hat im Herbst 2014 mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 35 seine Interpretation der Garantien von Art. 9 UNO-Pakt II im...
09.12.2011
Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) gewährt auf internationaler Ebene die...
17.02.2009
Weit über 100 Staaten haben bis zum heutigen Zeitpunkt das Individualbeschwerderecht an den UNO Menschenrechtsausschuss mit Ratifikation des...
23.01.2008
Der UNO-Pakt II über die bürgerlichen und politischen Rechte enthält in Art. 14 Garantien für das Verfahren. Art. 14 Pakt II ...
02.03.2006
Der Menschenrechtsausschuss verabschiedete anlässlich seiner 80. Session im General Comment Nr. 31 allgemeine Bemerkungen zu Art. 2 Abs. 1 Pakt...