22.06.2006
Die Basler Muslim Kommission (BMK) und der Schweizer Tierschutz haben vor dem islamischen Opferfest gemeinsam zur Einhaltung des Gesetzes aufgerufen. Ein Vertreter der BMK, dem Dachverband von 14 islamischen Glaubensgemeinschaften, wies daraufhin, dass die Schächtung betäubter Tiere durchaus islamkonform sei.
Das Schweizer Gesetz verbietet es, Tiere ohne Betäubung zu schächten. Die grossen Metzgereien der Schweiz, die geschächtetes Fleisch liefern, berücksichtigen dies. Allerdings wissen gemäss der Basler Muslim Kommission BMK viele Gläubige gar nicht, dass der Koran erlaube, auch Fleisch von betäubt geschächteten Tieren zu essen. Aus diesem Grund sei es in der Vergangenheit immer wieder zur Missachtung der Schweizer Gesetze gekommen.
Hingegen bekräftigt ein Sprecher des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes SIG, dass «im Judentum eine Betäubung vor dem Schächten generell ausgeschlossen» sei. Die strenggläubigen Jüdinnen und Jüden seien deshalb auf die legale Einfuhr von geschächtetem Fleisch angewiesen.
- «Koran erlaubt Schächten unter Betäubung»
Artikel in «Der Bund» vom 8. Januar 2005 (pdf 1 S.)