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Stiefkindadoption für Schwule und Lesben ermöglicht

16.08.2017

Seit Jahren fordern schweizerische Organisationen der lesbischen, schwulen, bisexuellen und transgender Gruppen (kurz: LGBT-Gruppen), dass die rechtlichen Bestimmungen für Adoptionen aufgeweicht werden und Regenbogenfamilien besser geschützt werden. Das Parlament ist dieser Forderung nach Gleichberechtigung teilweise nachgekommen. In der Sommer-Session 2016 hat der Nationalrat als Zweitrat einer Gesetzesrevision zugestimmt, welche die Stiefkindadoption den Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft und den Konkubinatspaaren öffnet.

Schwule und Lesben haben künftig also die Möglichkeit, das Kind des Partners oder der Partnerin zu adoptieren. Ein über die Stiefkindadoption hinausgehendes Recht auf Adoptionen für gleichgeschlechtliche Paare sieht die Gesetzesänderung nicht vor.

Referendum gescheitert

Die Gesetzesänderung kam im Nationalrat mit klaren Mehrheiten gegen den Widerstand von SVP- und CVP-Vertretern/-innen in National- und Ständerat zustande. Ein Komitee aus den Reihen der SVP, CVP und EDU hat daraufhin das Referendum gegen die Gesetzesrevision ergriffen. Allerdings ist es ihm nicht gelungen die nötigen Unterschriften zu sammeln, und somit scheiterte das Referendum bereits im Oktober 2016.

Das neue Adoptionsgesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Ein weniger ungleiches Adoptionsrecht

Die Gesetzesrevision hat zur Folge, dass künftig nicht nur verheiratete Personen Kinder der/s Partners/in adoptieren können, wie dies derzeit das Zivilgesetzbuch vorsieht (Art. 264 ZBG). Die Stiefkindadoption soll allen Paaren unabhängig von ihrem Zivilstand offen stehen.

Die Änderungen heben eine Ungleichbehandlung auf. Sie sichern insbesondere die rund 10'000 Kinder besser ab, die in der Schweiz bei einem Elternteil aufwachsen, der in einer faktischen (heterosexuellen) Lebensgemeinschaft oder in eingetragener (homosexueller) Partnerschaft lebt. Konkret soll die Gesetzesänderung bewirken, dass eine Person das Kind ihres Partners bzw. ihrer Partnerin adoptieren kann, sofern der zweite leibliche Elternteil des Kindes unbekannt, verstorben oder mit der Übertragung seiner Rechte und Pflichten einverstanden ist,  - vorausgesetzt, die Adoption stellt die beste Lösung für das Wohlergehen des Kindes dar. Mit der Adoption entsteht eine vollwertige rechtliche Elternschaft.

Die schweizerischen LGBT-Organisationen haben den «dringend notwendigen Schritt zur Absicherung von Regenbogenfamilien» in einer gemeinsamen Stellungnahme im November 2013 begrüsst, als ein entsprechender Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt wurde. Sie formulierten die Auswirkungen  folgendermassen:

«Mit der neuen gesetzlichen Bestimmung wird zum Beispiel sichergestellt, dass Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, im Falle des Todes ihres leiblichen Elternteils bei ihrem zweiten Elternteil verbleiben können. Im Falle des Todes ihres zweiten rechtlichen Elternteils haben sie zudem einen Erbanspruch sowie einen Anspruch auf Waisenrente. Des Weiteren wird gewährleistet, dass sie ihren zweiten rechtlichen Elternteil im Trennungsfall weiterhin sehen können und einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben. Mit dem künftigen Gesetz sind diese Kinder also rechtlich gleich abgesichert wie alle anderen Kinder.»

Eine überarbeitete Motion

Auslöser der Revision des Adoptionsrechts war die Petition «Gleiche Chancen für alle Familien», welche 2010 mit 19'380 Stimmen von LGBT-Organisationen eingereicht worden war. Diese forderte, das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare generell zu öffnen.

Die Bestimmungen zur Adoption sollten so angepasst werden, dass sie in erster Linie das Wohl des Kindes beachten und nicht den Zivilstand oder die sexuelle Orientierung der Personen oder Paare, die das Kind adoptieren möchten. Zudem verlangte die Petition, dass Paare, die eine eingeschriebene Partnerschaft eingegangen sind, gleichgestellt werden mit Paaren, die verheiratet sind.

Der Ständerat hatte die Petition in Form einer Motion übernommen. Mit 97 Gegenstimmen, 83 dafür und 8 Enthaltungen hat der Nationalrat sich im Gegensatz zum Ständerat am 30. September 2011 schlussendlich gegen diese Petition ausgesprochen.

Der Nationalrat änderte die Motion ab und erlaubte gleichgeschlechtlichen Paaren nur die Stiefkindadoption. Auf diesen Kompromiss stützte sich nun auch die beschlossene Gesetzesrevision.

Die verpasste Chance einer wirklichen Gleichstellung

Im Februar 2012 hatte sich der Bundesrat zu der ursprünglichen Motion, welche Art. 28 des PartG und Art. 264 des ZGB ändern wollte, geäussert. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung dieser Motion. Es sei zwar im Interesse des Kindeswohls, die Stiefkinderadoption für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, eine uneingeschränkte Öffnung der Adoption für diese Paare lehne er aber ab, so der Bundesrat.

Nach Ansicht von humanrights.ch ist die vom Parlament beschlossene Gesetzesrevision nur ein halber Schritt in die richtige Richtung. Auch mit der Revision bleibt die nicht kohärente Regelung bestehen, dass Homosexuelle zwar als Einzelperson ein Kind adoptieren können, nicht aber als Paar. Aus gleichstellungsrechtlicher und kinderrechtlicher Sicht wäre eine Lösung anzustreben, welche allen Erwachsenen ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform die Adoption erlauben.

Aufhebung des Adoptionsverbots im 2008 gescheitert

Mario Fehr (ZH/SP) hatte im März 2008 eine Interpellation eingereicht, welche das Adoptionsverbot für homosexuelle Personen aufheben wollte. In seiner Antwort vom 14. Mai 2008 lehnt der Bundesrat diese Interpellation ab mit der Begründung, dass Kinder Eltern unterschiedlichen Geschlechts haben sollten. Zudem sei die Annahme des PartG darauf zurückzuführen, dass das Gesetz die Diskriminierung gleichgeschlechtlich veranlagter Personen beseitigt habe, ohne den eingetragenen Partnern gleichzeitig den Weg zur Adoption zu öffnen.

Die Interpellation folgte auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), bei dem Frankreich verurteilt wurde, weil es einer gleichgeschlechtlich orientierten Frau die Adoption verweigert hatte. Der EGMR kam zum Schluss, dass die Behörden mit diesem Entscheid eine Unterscheidung machten, die rein auf der sexuellen Orientierung der Person beruhte.

Hintergrund: das Familienrecht im Umbruch

Der Bericht des Bundesrates zur Familienpolitik vom 20. Mai 2015 hatte erstmals Regenbogenfamilien explizit aufgeführt, und zwar unter dem Kapitel «Wandel der familiären Lebensformen».

Aufgrund ihrer besonderen Funktion in der Gesellschaft geniesst die Familie sowohl in der Bundesverfassung, als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), besonderen Schutz. Der Staat kann seinen Schutz- und Förderauftrag allerdings nur sinnvoll wahrnehmen, wenn er diesen den sich wandelnden Familienformen und neuen Bedürfnissen anpasst.

Bei den anstehenden Reformen hat sich die schweizerische Rechtsordnung im Rahmen der völkerrechtlich geschützten Ordnung zu bewegen. Insbesondere ist der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Rechnung zu tragen. Dieser stellt lediglich ein europäisches Minimum an Familienschutz sicher und räumt den Staaten bei der Ausgestaltung des nationalen Familienrechts, aufgrund der engen Verbindung der Familienrechte mit kulturellen und rechtlichen Traditionen, grosse Gestaltungsspielräume ein.

Aus der schweizerischen Verfassung ergeben sich weitergehende Leitplanken für die Ausgestaltung des Familienrechts. Dies gilt namentlich beim Recht auf Gleichbehandlung und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Stiefkindadoption für Schwule und Lesben ist aus grundrechtlicher Sicht das Minimum. Die ab 2018 überwundene Rechtslage, in welcher insbesondere für Paare in eingetragener Partnerschaft ein umfassendes Adoptionsverbot galt, trifft Unterscheidungen, die nicht an der Stabilität der Beziehung oder der Eignung zur Elternschaft, sondern an der Ehe oder Partnerschaft anknüpfen. Dadurch werden homosexuelle Paare und deren Kinder benachteiligt.

Weiterführende Informationen

Ältere Parlamentsgeschäfte und Stellungnahmen zum Adoptionsverbot

Wichtige Gerichtsentscheide zum Thema