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Schweiz ratifiziert die UNO-Behindertenrechtskonvention

15.04.2014

Am 15. April 2014 hat die Schweiz in New York die UNO-Behindertenrechtskonvention als 144. Staat ratifiziert. Sie ist am 15. Mai 2014 für die Schweiz in Kraft getreten. Die Behindertenorganisationen in der Schweiz freuen sich über den Schritt.

In Ergänzung zum bestehenden Schweizer Behindertenrecht werde die Konvention dazu beitragen, die zahlreichen einstellungs- und umweltbedingten Barrieren zu beseitigen, welche die autonome Lebensführung von Menschen mit Behinderung immer noch stark beeinträchtigen, schreibt Egalité Handicap in einer Medienmitteilung.

Behindertenrechtskonvention ist eine «weltweite Bewegung»

Der Ständerat hatte am 26. November 2013 als Zweitrat die Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention befürwortet. Mit 32 gegen 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen fiel das Resultat deutlich aus. Der Nationalrat hatte die Vorlage des Bundesrates bereits im Juni 2013 verabschiedet. 

Im Nationalrat waren im Sommer 2013 Befürchtungen laut geworden, die Konvention könnte die Schweiz zu mehr Leistungen gegenüber behinderten Menschen zwingen als diese bisher gewährt. Die Redner/innen im Plenum, die sich für die Ratifizierung aussprachen, hielten demgegenüber fest, die Konvention sei eher eine programmatische Absicht denn ein zu erfüllendes Gesetz.

Die Ängste vor dieser Konvention seien unbegründet, hielt Aussenminister Didier Burkhalter in seinem Votum den Ängstlichen entgegen. Sie enthalte eine liberale Botschaft, konkretisiere das bestehende Schweizer Behindertenrecht und stärke seine Umsetzung. Durch einen Beitritt zur Konvention, welche bereits 131 Staaten sowie die EU ratifiziert haben, würde die Schweiz an einer weltweiten Bewegung zugunsten der Integration von Menschen mit Behinderung teilhaben.

Schliesslich lehnte der Nationalrat einen Rückanweisungantrag aus den Reihen der SVP klar ab und sprach sich mit 119 gegen 68 Stimmen für den Bundesratsvorschlag zur Ratifizierung der UNO-Konvention für die Rechte behinderter Menschen aus.

  • Ja zur Behindertenkonvention (online nicht mehr verfügbar)
    Medienmitteilung von Egalité Handicap, 26. November 2013
  • Starker Antrieb für Behindertengleichstellung
    Medienmitteilung von AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz, 26. November 2013 (pdf, 1 S.)

Kein Individualbeschwerderecht

Der Bundesrat hatte die Botschaft zur UNO-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 19. Dezember 2012 verabschiedet. Der Bundesrat bekräftigte somit, dass er die Gleichstellung und Integration der Menschen mit Behinderungen aktiv fördern will. Er verzichtet gemäss Botschaft bewusst darauf, das Fakultativprotokoll zu ratifizieren. Dieses sieht vor, dass der Vertragsausschuss individuelle Beschwerden prüfen und Untersuchungsverfahren durchführen kann. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, dieses Instrument zu ratifizieren, da er an seiner ablehnenden Haltung zur direkten Anwendbarkeit wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte festhält. Gemäss Bundesrat soll die Schweiz zuerst mit dem Staatenberichtsverfahren erste Erfahrungen über die Praxis des Vertragsorgans sammeln.

Dokumentation

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