Im August 1999 beschloss die Konferenz der Staats- und Regierungschefs der OAU durch eine Deklaration die Überführung der OAU in die AU. Im Juli 2002 wurde die Afrikanische Union von 53 afrikanischen Staaten in Durban, Südafrika, gegründet. Zweck dieser institutionellen Veränderung war die Beschleunigung und Vertiefung des regionalen Integrationsprozesses auf sozio-ökonomischer Ebene. Erwähnenswert ist, dass die Gründungsakte der AU der erste völkerrechtliche Vertrag ist, in dem das Recht der militärischen Intervention aus humanitären Gründen festgehalten ist. Der Sitz der AU befindet sich in Addis Abeba, Äthiopien.
- OAU/AU Treaties, Conventions, Protocols & Charters
Übersichtsseite der AU-Verträge mit Ratifikationsstand
Grundgedanken und Ziele
Die AU hat unter anderem die Förderung der Demokratie und der guten Regierungsführung, die verstärkte internationale Kooperation, die Teilnahme des afrikanischen Kontinents am Welthandel und die Anhebung des Lebensstandards aller Afrikaner zum Ziel. Bezüglich Menschenrechten ist sie darauf bedacht, diese in Hinblick auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker und auf andere relevante Menschenrechtsinstrumente zu schützen und zu fördern. Zudem möchte sie langfristig eine stärkere Einheit und Solidarität unter den Mitgliedstaaten und der Bevölkerung des gesamten Kontinents erreichen. Die Förderung und Sicherung von Frieden, Stabilität und Sicherheit innerhalb des afrikanischen Kontinents gehören ebenfalls zu den langfristigen Zielen der AU.
Institutionen
Konferenz der Staats- und Regierungschefs
Die Konferenz der Staats- und Regierungschefs oder deren Repräsentanten/-innen ist, wie auch schon in der OAU, das oberste Beschluss- und politische Koordinationsgremium der Union. Sie entscheidet unter anderem über Budgetfragen, neue Beitritte, die Konstitution neuer Institutionen und die gemeinsame Politik. Die Konferenz findet mindestens einmal im Jahr statt. Um beschlussfähig zu sein, müssen zwei Drittel der Staatsoberhäupter anwesend sein. Entscheidungen, die nicht formaler Art sind, müssen mit einer zwei-drittel Mehrheit angenommen werden. Jeder Mitgliedsstaat der AU besitzt eine Stimme. Die Konferenz der Staats- und Regierungschefs kann im Falle von Zahlungsversäumnissen oder Nichtkonformem Verhalten von Mitgliedsstaaten Sanktionsmassnahmen beschliessen. Bei schwerwiegenden Umständen, insbesondere im Falle von Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, kann die Konferenz einen Militäreinsatz anordnen.
Exekutivrat
Der Exekutivrat der AU kommt dem Ministerrat der OAU gleich. Er ist das Vorbereitungs- und Exekutivorgan der AU. Der Rat setzt sich aus den Aussenministern/-innen der Mitgliedstaaten der AU zusammen, wobei jedem eine Stimme zukommt. Um einen Beschluss fassen zu können müssen mindestens zwei Drittel der Repräsentanten/-innen der Regierungen anwesend sein und eine zwei-drittel Mehrheit erreicht werden. In allen anderen Fragen gilt das einfache Mehr. Der Exekutivrat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.
Kommission
Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden, seinem/r Stellvertreter/-in, acht Kommissaren/-innen und deren Mitarbeitern/-innen. Jedem Kommissar ist ein Zuständigkeitsbereich zugeordnet. Die Kommission ist das Sekretariat der AU.
Komitee der ständigen Vertreter
Dieses Komitee setzt sich aus dauernden Repräsentanten/-innen der Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen. Es ist verantwortlich für die Vorbereitung der Sitzungen des Exekutivrates.
Friedens- und Sicherheitsrat
Der Friedens- und Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliedern, von denen zehn für zwei Jahre und fünf Mitglieder für drei Jahre von der Konferenz der Staats- und Regierungschefs gewählt werden. Der Rat nahm im Mai 2004 seine Arbeit auf. Er hat die Aufgabe mögliche Konflikte zu verhindern oder zu deren friedlichen Beilegung beizutragen. Er besitzt ein eingeschränktes Interventionsrecht bei Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und hat die Kompetenz Einsatztruppen zu bilden, die in die Konfliktregionen entsandt werden.
Pan-afrikanisches Parlament
Das pan-afrikanische Parlament wurde im März 2004 konstituiert und ist das legislative Organ der AU. Während der ersten fünf Jahre seines Bestehens hat es jedoch lediglich eine beratende Funktion. Nach Ablauf dieser Frist soll das Parlament seine legislativen Befugnissen voll umfänglich ausführen. Durch das pan-afrikanische Parlament soll langfristig die Partizipation der afrikanischen Bevölkerung an der Regierung, der Entwicklung und der ökonomischen Integration des Kontinents gewährleistet werden. Zur Zeit werden die 229 Mitglieder des Parlaments jedoch noch von den Legislativen der 55 Mitgliedstaaten der AU gewählt. Jedem Mitgliedsstaat stehen fünf Sitze zu, wovon einer mit einer Frau besetzt werden muss. Der momentane Präsident des Parlaments ist Bouras Djamel (Stand 2020). Er wird unterstützt von einer Vizepräsidentin und drei Vizepräsidenten, wovon jede/r für eine Region (südliches Afrika, Nord-, Zentral-, Westafrika) gewählt ist. Das pan-afrikanische Parlament debattiert im Plenum und arbeitet auch innerhalb von zehn permanenten Ausschüssen. Der Sitz des Parlaments befindet sich in Midrand, Südafrika.
- Pan–Afrikanisches Parlament
Offizielle Website des pan-afrikanischen Parlaments (englisch)
ECOSOCC – Economic Social and Cultural Council
Die Einrichtung eines Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrates wurde im Juni 2004 beschlossen. Erste Wahlen für den ECOSOCC finden zwischen Juni und Dezember 2007 statt. Er soll sich aus 150 Vertretern der Zivilgesellschaft und Berufsverbänden der Union zusammensetzen und hat eine beratende Funktion. 106 dieser Delegierten, also jeweils zwei Delegierte pro Mitgliedsstaat, werden von Organisationen der Mitgliedstaaten, 24 von transnationalen Einrichtung entsendet. Des Weiteren sollen 20 Delegierte aus der afrikanischen Diaspora stammen.
- The Economic, Social and Cultural Council (ECOSOCC)
Auf der Website der Afrikanischen Union (englisch) - L'UA établit une autre institution officielle ECOSOCC
Auf der Website der ARIB (Association de Réflexion et d’Information sur le Burundi) (französisch)
Gerichtshof der Afrikanischen Union
Der Gerichtshof ist das höchste judikative Organ der AU. Er richtet im Falle von Uneinigkeiten betreffend der Interpretation der konstitutiven Akte der AU. Das System der Afrikanischen Gerichtshöfe befindet sich momentan im Umbruch.
Spezialisierte technische Ausschüsse
Die spezialisierten technischen Ausschüsse bestehen aus den jeweils dafür zuständigen Ministern der Regierungen der Mitgliedstaaten. Folgende Ausschüsse existieren bereits:
- Ausschuss für Landwirtschaft und agrikulturelle Belange
- Ausschuss für Währungs- und Finanzangelegenheiten
- Ausschuss für Handel, Zölle und Immigration
- Ausschuss für Industrie, Wissenschaft und Technologie, Energie, natürliche Ressourcen und Umwelt
- Ausschuss für Transport, Kommunikation und Tourismus
- Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und soziale Angelegenheiten
- Ausschuss für Bildung, Kultur und Humankapital
Finanzielle Institutionen
- Afrikanische Zentralbank
- Afrikanischer Währungsfond
- Afrikanische Investment Bank