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Artikel 7 – Gleichheit vor dem Gesetz

«Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf den gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung.»

Erläuterung zu Artikel 7

Dieser Artikel verpflichtet die Staaten - im Unterschied zu Artikel 2, bei welchem es um das Verbot der Diskriminierung bei der Anwendung der Rechte der Erklärung geht - ihre Gesetze für alle Menschen gleich anzuwenden. Die Staaten dürfen also bei der Anwendung der Gesetze nicht etwa nach Rasse, Religion oder Geschlecht unterscheiden.