29.06.2007
Diplomatische Zusicherungen sind schriftliche Garantien gegen die Anwendung von Folter und grausamer Behandlung, die im Falle einer Übergabe einer inhaftierten Person an die Behörden eines Landes ausgehandelt werden, in welchem die Anwendung von Folter erfahrungsgemäss nicht ausgeschlossen werden kann. Die von westlichen Staaten im Kontext des Kampfes gegen den Terrorismus zunehmend praktizierten diplomatischen Zusicherungen führen zu einer Aushöhlung des Non-Refoulement-Prinzips und schliesslich zu einer Schwächung des absoluten Folterverbots.
Briefwechsel mit dem Bundesrat
Nachdem die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) im Dezember 2006 in einem Brief an den Bundesrat die schwankende Schweizer Haltung gegenüber der Praxis der diplomatischen Zusicherungen kritisiert hatte, hat der Bundesrat in einer Antwort vom April 2007 seine Auffassung präzisiert, wonach er diplomatische Zusicherungen im Falle von asyl- oder ausländerrechtlichen Wegweisungen in folterverdächtige Länder ablehne, jedoch im Falle von Auslieferungen von Personen in dieselben Länder im Rahmen von internationalen Rechtshilfemassnahmen gutheisse. (Vgl. auch unten die Anwort des Bundesrats auf die Interpellation Gysin mit teilweise identischer Argumentation.)
Human Rights Watch hat am 28. Juni 2007 in einer ausführlichen Antwort an den Bundesrat diese Unterscheidung zwischen Wegweisung und Auslieferung scharf kritisiert und die Argumente, welche der Bundesrat für diplomatische Zusicherungen im Falle von Auslieferungen ins Feld führte, als empirisch und rechtlich unhaltbar zurückgewiesen.
- The use of diplomatic assurance in pending extradition cases
Brief von Human Rights Watch an Bundesratspräsident Leuenberger und Aussenministerin Calmy-Rey, 14. Dezember 2006 (auf Englisch, pdf 8 S.)
html-Version - Antwort des Bundesrats an Human Rights Watch
Brief von Micheline Calmy-Rey vom 4. April 2007 (pdf, 2 S.) - Replik von Human Rights Watch
Brief von Holly Cartner vom 28. Juni 2007 (pdf, 6 S.)
html-Version
Human Rights Watch hatte im ersten Brief vom 14. Dez. 2006 der Schweiz vorgeworfen, sie hätte sich auf internationaler Ebene immer gegen den Gebrauch von «diplomatischen Zusicherungen» ausgesprochen, da sie keinen effektiven Schutz gegen Folter böten. Doch nun verlasse sie sich selbst auf solche Zusicherungen, um Personen in die Türkei ausliefern zu können. Dieser Vorwurf bezog sich auf zwei aktuelle Fälle von drohender Auslieferung an die Türkei.
Auslieferungen an die Türkei?
Im Zusammenhang mit der drohenden Auslieferung von Erdogan E. an die Türkei hat Nationalrat Remo Gysin eine Interpellation eingereicht. Darin werden Fragen zu Auslieferungen an die Türkei und damit zusammenhängende diplomatische Zusicherungen aufgeworfen. Der Bundesrat schrieb in seiner Antwort, dass in der Türkei «namentlich in Fällen mit politischem Hintergrund eine Verletzung von Grundrechten nach wie vor nicht völlig ausgeschlossen werden kann». Amnesty International schreibt in einer Stellungnahme zur Situation in der Türkei, dass die Regierung in den letzten Jahren zwar Anstrengungen unternommen habe, um die alltägliche Folter in Polizeiposten und Gefängnissen auszumerzen, doch es würden immer noch regelmässig Zeugenberichte über Folter und Misshandlungen bekannt. Zu solchen Informationen hatte auch das Bundesgericht Zugang, als es am 23. Jan. 2007 im Falle des Kurden Esiyok entschied, er könne mit entsprechenden diplomatischen Zusicherungen an die Türkei ausgeliefert werden.
- Türkei: Folter ausgeschlossen?
Interpellation Remo Gysin und Antwort des Bundesrats vom 28.2.2007 - Position d'Amnesty International sur la question des assurances diplomatiques dans les cas d'extradition vers la Turquie
Stellungnahme Amnesty International, Dezember 2006 (pdf, 6 S., auf Französisch) - Bundesgerichtsentscheid vom 23. Januar 2007
1A.181/2006 - Esiyok wird nicht ausgeliefert
Artikel auf humanrights.ch vom Juli 2007 - Auslieferungen an die Türkei weiterhin umstritten
Artikel auf humanrights.ch vom März 2007
Exemplarische Fälle
Es gibt international mehrere Beispiele, bei denen bekannt wurde, dass Personen nach ihrer Auslieferung in den Heimatstaat gefoltert wurden, obwohl vorher zugesichert wurde, dass dies nicht geschehen würde. Ein exemplarischer Fall wurde im Jahre 2005 in Form einer Individualbeschwerde vom UNO-Menschenrechtsausschuss, dem Überwachungsorgan des Pakt II, behandelt. Ein Zweiter ähnlicher Fall wurde ebenfalls im Jahre 2005 vom UNO-Ausschuss gegen die Folter CAT behandelt.
- Verletzung des Non-Refoulement-Prinzips
Alzery gegen Schweden (Communication 1416/2005), ausführliche Darstellung - Folter in Ägypten: Agiza gegen Schweden
Mitteilung Nr. 233/2003, Entscheid des CAT vom 20. Mai 2005
Internationale Kritik
HRW und Amnesty International (AI) sind der Ansicht, dass «diplomatische Zusicherungen» keinen ausreichenden Schutz gegen Folter bieten. AI glaubt, dass solchen Vereinbarungen nicht getraut werden kann. Wer darauf baue, verstosse gegen internationales Recht. Eine Grosszahl weiterer Stimmen schliessen sich dieser Meinung an, so auch Thomas Hammarberg, der Menschenrechtskommissar des Europarats und Manfred Nowak, der UNO-Sonderberichterstatter zu Folter. Staaten haben die absolute und vorbehaltlose Pflicht, keine Person in ein Land auszuweisen oder auszuliefern, in dem eine Gefahr der Folter oder unmenschlichen Behandlung besteht (Non-Refoulement-Prinzip).
- Diplomatische Zusicherungen gegen Folter - Fragen und Antworten
Human Rights Watch (online nicht mehr verfügbar) - «Diplomatic Assurances» - no protection against torture or ill-treatment
Kampagne von Amnesty International (auf Englisch, online nicht mehr abrufbar) - Verabredung zur Folter
Die Zeit, April 2007 - Studie zur Terrorismusbekämpfung in Europa
Artikel auf humanrights.ch vom Mai 2007 - Torture can never, ever be accepted (online nicht mehr verfügbar)
Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarats (Englisch) - Krieg gegen Terror: die Schweiz stellt sich gegen Menschenrechte
Augenauf Zürich, 17. Dezember 2006 - Guided Tour nach Guantanamo
Manfred Nowak in «Der Standard», 7. Juli 2006