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Biometrische Ausweise: Hauchdünnes Ja

18.05.2009

Am 17. Mai 2009 hat sich die Stimmbevölkerung der Schweiz mit einem äusserst knappen Entscheid mit 50,1 gegen 49,9 Stimmen für biometrische Ausweise ausgesprochen. Der neue biometrische Pass soll ab dem 1. März 2010 ausgestellt werden. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte am Abstimmungssonntag, dass die Identitätskarten nicht mit einem Chip mit biometrischen Daten bestückt würden. Sollte eine Biometrie-ID einmal ein Thema werden, wolle der Bundesrat gleichzeitig auch eine ID ohne Biometrie anbieten. Zudem erteilte Widmer-Schlumpf bürgerlichen Stimmen eine Absage, die damit liebäugeln, das zentrale Informationssystem Ausweisschriften (ISA) für Fahndungszwecke zu öffnen.

Das Referendum gegen die obligatorische Erfassung von biometrischen Daten war am 2. Oktober 2008 mit 63'733 gültigen Unterschriften von einem überparteilichen Komitee eingereicht worden. Die Eidgenössischen Räte hatten in der Sommersession 2008 entschieden, dass in der Schweiz künftig nur noch Ausweise mit biometrischen Daten ausgestellt werden sollen. Der Nationalrat folgte am 5. Juni 2008 in dieser Frage mit 117 zu 67 Stimmen dem Ständerat (Schlussabstimmung: 94 gegen 81 bei 12 Enthaltungen bzw. 30 gegen 2 bei 9 Enthaltungen). Dies würde bedeuten, dass künftig von jedem/-r Schweizer/in, welche/r einen Ausweis verlangt, neben dem Gesichtsbild auch die Fingerabdrücke in einer Datenbank gespeichert werden. Aus Sicht des Datenschutzes ist dies problematisch.

Speicherung der Fingerabdrücke in Datenbank nicht notwendig

Der Eidg. Datenschutzbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, beurteilte insbesondere die zentrale Speicherung der Daten, die durch die biometrischen Pässe verfügbar werden, kritisch. Zwar hat er wiederholt unterstrichen, dass aus datenschutzrechtlicher Sicht nichts gegen die Aufnahme biometrischer Daten - der Gesichtsfotografie und Fingerabdrücke - im Schweizer Pass spricht, wenn damit der Abgleich des Passträgers mit dem Passinhaber das Ziel sei. Für diese so genannte Authentifizierung genüge es, wenn die Fingerabdrücke lediglich auf dem Reisedokument verfügbar sind, schrieb der EDÖB in einer Medienmitteilung vom 30. Juni 2008. Erhebliche Vorbehalte habe er aber gegenüber der Verwendung der biometrischen Daten zu Identifikationszwecken, was durch die zentrale Speicherung der Daten im Informationssystem Ausweise (ISA) technisch ermöglicht würde.

Mehrheit hat Angst vor Missbrauch

Trotz dieser Vorbehalte des EDÖB überwog im Parlament die Angst vor Missbrauch. Zwar waren der Datenschutz und die Notwendigkeit der Datenbank insbesondere im Nationalrat ein Thema. Unter anderem aufgrund solcher Bedenken bestand dieser nämlich noch anlässlich der Märzsession 2008 darauf, dass auf Wunsch auch Identitätskarten ohne biometrische Daten ausgestellt werden sollen und schuf damit eine Differenz zum Ständerat, der das Geschäft als Erstrat beraten hatte. Die Kleine Kammer entschied jedoch im Sommer 2008 erneut gegen diese Möglichkeit, worauf der Nationalrat einlenkte. Damit würden Pass und Identitätskarte ab 2009 neben einem Passbild definitiv auch zwei digitale Fingerabdrücke aufweisen. Der Bundesbeschluss sieht vor, dass dann auch die Fingerabdrücke aller Schweizerinnen und Schweizer in einer Datenbank des Bundes gespeichert würden.

Die Ratslinke im Nationalrat war während der Erstberatung in der Frühlingssession zudem bemüht gewesen, die Datenschutzbestimmungen im Gesetz zu verschärfen; hatte mit diesem Anliegen aber leider keinen Erfolg. Eine linke Minderheit der vorberatenden Kommission hatte verlangt, auf die Speicherung der Fingerabdrücke in der zentralen Datenbank des Bundesamts für Polizei sei zu verzichten. Fingerabdruckdateien seien für Verbrecher und nicht für unbescholtene Bürger, führte etwa Bea Heim (SP, SO) ins Feld. Dem hielt Ruth Humbel-Näf (CEg, AG) entgegen, die zusätzliche Speicherung der Fingerabdrücke helfe, den Missbrauch von Schweizer Ausweisen zu verhindern, insbesondere das Ausstellen von Pässen für Personen mit einer falschen Identität. Der Antrag scheiterte schliesslich mit 147 gegen 17 Stimmen deutlich.

Ein Einzelantrag verlangte zudem, die Fingerabdruck-Speicherung auf Wunsch einzelner Bürger/innen zu unterlassen. Bundesrätin Widmer-Schlumpf und die Ratsmehrheit widersetzten sich dem wiederum mit dem Argument, es gelte Missbrauch zu verhindern. Nur die Speicherung der Fingerabdrücke verhindere die Ausweiserschleichung. Ein weiterer Antrag der Ratslinken wollte ausschliessen, dass Unternehmen wie Fluggesellschaften die auf dem Chip gespeicherten Fingerabdrücke lesen dürfen. Die Mehrheit verweigerte dies ebenfalls mit dem Hinweis auf das Asyl- und Ausländergesetz, welches vorsehe, dass Fluggesellschaften zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie Illegale ins Land bringen. Zudem stellte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf Zurückhaltung in Aussicht.

Der biometrische Pass mit Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken ist im Schengen-Raum vorgeschrieben. Im Rahmen der Besitzstandwahrung muss ihn die Schweiz bis Mitte 2009 einführen.