Die Aufgaben des Menschenrechtsrats sind in der Resolution 60/251 niedergeschrieben. Die sieben Aufgaben sind eng miteinander verknüpft.
Die Hauptaufgaben des Menschenrechtsrats sind:
- Schutz von Opfern von Menschenrechtsverletzungen
- Förderung des Schutzes der Menschenrechte
- Entwicklung von Konzepten und Politiken
- Standartsetting
- Verhütung von Menschenrechtsverletzungen
- Mainstreaming der Menschenrechtsarbeit der UNO
- Weiterverfolgung und Umsetzung
Instrumente/Arbeitsweise
Um die Aufgaben umsetzen zu können hat der Menschenrechtsrat gemäss Resolution 60/251 folgende Instrumente zur Verfügung:
- Universelle Periodische Überprüfung
- Spezialverfahren
- Beratender Ausschuss des Menschenrechtsrates
- Beschwerdeverfahren
Dokumentation
- Resolution 60/251
Deutsche Version der Resolution 60/251 der UNO-Vollversammlung von 15. März 2006