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UNO-Bericht über unmenschliche Behandlung im Gesundheitsbereich

13.05.2013

Der UNO-Sonderberichterstatter über Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, der Argentinier Juan E. Méndez, hat einen Bericht über Misshandlung im Gesundheitswesen erarbeitet und dem Menschenrechtsrat an dessen 22. Sitzung im Februar 2013 vorgestellt.

Folter und Misshandlung seien, so der Bericht, ursprünglich primär im Kontext der Vernehmung, Bestrafung oder Einschüchterung von Gefangenen geortet worden. Heute habe die internationale Gemeinschaft erkannt, dass Folter und Misshandlung auch in verschiedenen anderen Kontexten ausgeübt würden. Mit dem vorliegenden Bericht weist der UNO-Sonderberichterstatter auf diverse Praktiken im Gesundheitsbereich hin, welche für die Betroffenen ausser einer Verletzung ihres Rechts auf Gesundheit auch eine Verletzung des Verbots unmenschlicher Behandlung bedeuten.

Zwangsbehandlung als Verstoss gegen das Folter- und Misshandlungsverbot

Zwangstherapien, oft in Verbindung mit disziplinarischen Massnahmen oder auch experimentellen Medikationen, würden vor allem bei Drogenabhängigen in sogenannten Rehabilitationszentren oder gegenüber Menschen mit psychsozialen Behinderungen, aber auch zum Beispiel bei Strassenkindern angewendet. Begründet würden diese Praktiken von den zuständigen Behörden mit medizinischer Notwendigkeit, mit administrativen Gründen oder als Mittel zur Verhaltensänderung. Die angewendeten Methoden seien in der Regel aber weder einer Kontrolle noch einer Wirkungsevaluation unterworfen und könnten von den Betroffenen meist nicht angefochten werden.

Weitere Formen von Misshandlung betreffen die Verletzung der Reproduktionsrechte der Frauen, z.B. das Verbot sicherer Abtreibungen oder die Durchführung von Zwangssterilisationen. Thematisiert wird sodann zum Beispiel auch die Verweigerung von schmerzlindernden Behandlungen, z.B. durch fehlende Palliativpflege. Auch dies fällt gemäss dem Bericht unter das Misshandlungsverbot.

Vor allem marginalisierte Gruppen betroffen

Wichtig ist dem Sonderberichterstatter der Hinweis, dass alle Massnahmen, insbesondere medizinische Behandlungen, die einschneidende oder irreversible Auswirkungen haben, das freie Einverständnis der Betroffenen voraussetzen ("free and informed consent"). Problematisch sei allerdings, dass vor allem marginalisierte Gruppen von Menschen medizinischen Misshandlungen ausgesetzt seien, Menschen also, die häufig nicht in der Lage sind, sich gegen angeordnete oder geforderte Behandlungen wehren zu können. Besonders gefährdet sind Menschen mit HIV/AIDS, Drogenkonsument/-innen, Sexarbeiter/-innen, Menschen mit Behinderungen und insbesondere auch lesbische, schwule, bisexuelle, Trans- und Zwischengeschlechtsmenschen.